Saturday, March 20, 2021

Zur Wiederherstellung und Verwirklichung der Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023

 

Motto:


Was die Satzung van Manu war für das Alt-Indische Volk
und das Gesetz von Moses für das Israelitische Volk,
das waren die Statuten Rudolf Steiners
zur Neubegründung der Anthroposophischen Gesellschaft
für das Neue Christentum des 6. Kulturzeitalters

Frei nach Rudolf Steiner, Valentin Tomberg und Herbert Witzenmann

Anliegen an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in der Form einer Zoomkonferenz,  das am 27. März 2021 im Goetheanum zu Dornach an die dort und weltweit versammelte Mitglieder gezeigt werden soll mittels einer etwas kürzeren als die obige Videoaufnahme. Unterstehende Text is die in der Log-in Section der Goetheanum website heruntergeladene schriftliche Fassung, nicht die mündliche, verkürzte des Videos  


Vorbemerkung

Im Anschluss an meine Anträge von 2018, 2019 und an den Text für die während der Weihnachtstagung 2018 am Goetheanum im Herbert Witzenmann Zentrum durchgeführte Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung 1923“ sowie im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023,  wurde unter dem Titel „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ der unterstehende, hier etwas erweiterte Arbeitsantrag an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft vom 31.Oktober, 2020 am Goetheanum in Dornach vorgelesen, der, obwohl nicht als solche von der Generalversammlung behandelt, durch das Vorstandsmitglied und den Versammlungsleiter Justus Wittich als Empfehlung angenommen wurde.


Zur zeit- und geistgemäßen Wiederherstellung der Form, welche die anthroposophische Bewegung oder das neue, wahre Christentum zu ihrer Pflege auf Erde braucht als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter möge die Generalversammlung dem Vorstand empfehlen einen gesamtgesellschaftlichen Prozess der erforderlichen Bewusstseinsbildung und sozialorganischen Gestaltung zu initiieren und zu unterstützen, welcher im Rahmen der Jahrhundertfeier 2023  zur Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in vier Unterabteilungen führen soll, nämlich die Anthroposophische Gesellschaft als solche, deren Verwaltung, die Administration des Goetheanum-Bau und der Philosophisch-Anthroposophischen Verlag am Goetheanum.

Da die Form der Landesgesellschaften der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen darf, möge die Generalversammlung ebenfalls beschließen sie anzuregen, ihre Konstitution auch, wo nötig, in einem Gefäß zu verändern, dergestalt wie sie die anthroposophische Bewegung oder das neue Christentum zu ihrer Pflege braucht.

In der Kurzbegründung dieses Antrags wurde mit Bezug auf das Werk von Rudolf Steiner, Herbert Witzenmann, Valentin Tomberg, Judith von Halle, Reto Andrea Savoldelli und eigene Beobachtungen aus mehr als 40 Jahren Erfahrung aus dem Leben der Anthroposophischen Gesellschaft und der Hochschule sowohl in Dornach als auch in den Niederlanden Folgendes dargestellt:

1. Dass Rudolf Steiner sein Bericht im Nachrichtenblatt vom 13. Januar 1924 über die soeben geendete Weihnachtstagung (GA 260a, S.27): „Der Anthroposophischen Gesellschaft eine Form zu geben, wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht“, in seinen drei Vorträgen im Juli 1924 zu Arnheim über das Karma der anthroposophischen Bewegung und der Anthroposophischen Gesellschaft (GA 240) erläutert hat, dergestalt, dass mit „anthroposophische Bewegung“ er das während dem Michael-Kultus in der geistigen Welt vorbereitete „neue Christentum“ gemeint hat, und dass die vielen an diesem Kultus beteiligte anthroposophische Seelen vorbestimmt waren dieses neue Christentum auf die Erde unter der Menschheit zu bringen;

2. Dass aus dem was Rudolf Steiner schon am 11. November 1904 zu Berlin in seinem einzigen Vortrag, über den Manichäismus ausgeführt hat (GA 93, S. 76), nämlich dass „das wahre Christentums“ erst in der nächsten, sechsten Kulturzeitalter völlig verwirklicht werden kann, aber seine Organisationsform  schon jetzt in dieser fünften Kulturepoche vorbereitet werden muss, zu entnehmen ist, dass gerade diese Form von Rudolf Steiner, stellvertretend für die Individualität von Mani, eben mit der Weihnachtstagung beabsichtigt war, und wenn Rudolf Steiner damals bei der Besprechung der Statuten sagte, die Aufgabe des Vorstands sei lediglich diese allumfassenden Freiheitsstauten zu realisieren, dies also bedeutet die Form vorzubereiten, welche das neue, wahre Manichäische Christentum der 6. Slawischen Kulturperiode zu ihrer Pflege braucht;

3. Dass, wie Herbert Witzenmann u.a. in seinen Sozial-ästhetischen Studien  Die Prinzipien der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Lebensgrundlage und Schulungsweg  und Gestalten oder Verwalten - Rudolf Steiners Sozialorganik/ Ein neues Zivilisationsprinzip  entwickelt hat, mit der Weihnachtstagung von Rudolf Steiner eben ein neues Zivilisationsprinzip als die Form dieses neuen Christentums, die Sozialorganik inauguriert  wurde, die seitdem überall auf der Erde mit der nötigen moralischen Intuition, Phantasie und Technik als Oasen der Menschlichkeit verwirklicht werden kann. Diese könnten, einmal gegründet und miteinander verbunden, eine Perspektive auf ein Weltfriedensbund geben;

4. Dass, wie auch von Judith von Halle in ihrem Büchlein Die Coronavirus-Pandemie – Anthroposophische Gesichtspunkten dargestellt, ist dieses neue Christentum
auch das Heilmittel für den vom materialistischen Zivilisationsprinzip und ihren verursachten Krankheiten wie Covid-19 sowie weitere der Menschheit und Erde akut bedrohende Symptome, wie der Trans- oder Posthumanismus, die von Seiten des unrechtmäßigen Fürsten dieser Welt und des Anti-Christ hervorgetrieben werden.
In dieser Schrift schreibt sie (auf S. 108) in Bezug auf das Meditieren des Wahrspruches Rudolf Steiners „Das Schöne bewundern“: „Dann verwirklichen wir nichts Geringeres, als das Reich des Vaters, um dessen Kommen wir im Vaterunser bitten, auf unser Menschheitsumfeld zu erweitern.“ Darüber sind in diesem Anliegen weitere Hinweise zu finden, wie dieses Reich des Vaters als das Menschenreich von Freiheit und Liebe auf Erde der Form nach zu verwirklichen sei.

5. Dass vom dem was Valentin Tomberg schreibt im 2. Kapitel „Die Auswirkungen der Versuchung in der Erdemission Jesu Christi und im Schicksal der Menschheit“ seines Buches Anthroposophische Betrachtungen über das Neue Testament: „Die Aufgabe des Menschen besteht darin an dem Punkt, wo das Geschaffene, das Fertige der Welt aufhört, aktiv einzugreifen und den unvollendet gebliebenen Vorgang weiterzufuhren. Dann übernimmt der Mensch die Forstsetzung des Schöpfungswerkes Gottes und wird dadurch selbst zu einem bewussten Mitarbeiter, zum Freund Gottes […] Man kann auch mit anderen Worten sagen: die fertigen Naturreiche – und auch das Menschenreich, wie es geworden ist – sind da, aber der Mensch kann ein weiteres, noch nicht verwirklichtes Reich verwirklichen – das Reich Gottes“, von dem es ist nur ein „kleiner Schritt“  um zur Auffassung zu gelangen, dass der große Gottesfreund Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung eben beabsichtigt hat das Reich Gottes auf Erde der Form nach zu verwirklichen;

6. Dass dabei die Grundsteinmeditation die erneute Erkundung dieses Reiches von Freiheit und Liebe ist, die Statuten der Weihnachtstagung die Leitlinien zu ihrer Verwirklichung darstellen, und der Menschheitsrepräsentant Rudolf Steiners die Zugangspforte zu diesem Himmelreich auf Erden bildet, wo die Gegenmächte keinen Einfluss mehr ausüben können, neutralisiert sind;

7. Dass hingegen, wie dies Reto Andrea Savoldelli im Kapitel „Der stufenweise Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“ aus dem 2. Band seiner Trilogie Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum (1972-1988) ausführlich dargestellt hat,  seit der Weihnachtstagung 1923 sogar 9 der 15 Paragraphen des Gründungsstatuts aufgehoben, missachtet oder ausgeschaltet wurden;            

8. Dass mit dem am 8. Februar 1925 in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannten Goetheanum-Bauverein oder an der Weihnachtstagung 1926 keine Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft mit dem umbenannten Bauverein durchzog. „konkludentes Verhalten“ stattgefunden hat, wie dies in einem Urteil des Schweizerischen Gerichtshofs auf Grund von ungenügenden Urteilsgrundlagen im Jahre 2005 irrtümlich festgestellt wurde, denn dieser Begriff „konkludentes Verhalten“ kann nur angewendet werden, wenn beide Gesellschaftskörper eine Fusion bewusst wollen, was in diesem Fall nicht der Fall war.

9. Dass aber trotzdem vom Vorstand und der Mitgliedschaft über Jahrzehnte lang versucht wurde – obwohl in den dafür eigentlich juristisch ungeeigneten Rahmen der modifizierten Statuten des umbenannten Bauvereins – die Aufgaben und Ziele der Weihnachtstagungsgesellschaft weiter versucht zu verfolgen (Stichwort: gemischter König), wie auch im 2. Paragraphen der heutigen Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zwar später festgelegt wurde,[1] ohne dass aber dabei deutlich gemacht wird, dass am 28. Dezember 1923 nicht die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft gegründet, sondern die Anthroposophische Gesellschaft neugegründet wurde.

10. Dass diese Jahrzehntelange Pflege der Kultur der Weihnachtstagung, wie dies auch durch das Riemer-Gutachten[2] festgestellt wurde, und wie ich auch aus eigener langjähriger Erfahrung in Dornach bestätigen kann, nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts eine Wirklichkeitsbildende Wirkung hat, und dass man aus diesem Grund tatsächlich von einer konkludenten Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sprechen kann.

11. Dass somit die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auch die reale Möglichkeit hat diese Fusion im Sinne der von Rudolf Steiner erwünschten „einheitlichen Konstitution“ neu zu gestalten, d.h. zu gliedern, wo der Vorstand das verbindende Element zwischen den Gliedern darstellt, damit die Verwaltungsaufgaben außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ausgeführt werden können, und innerhalb dieser, auf Grund einer zeit-und geistgemässen Wiederherstellung des Gründungsstatuts, ein geistiger Freiraum einstehen kann für die Einwohnung des neuen Christentums für die Heilung von Mensch und Erde.

12. Dass damit dann das im Prinzip größte Sozialkunstwerk des 20. Jahrhunderts wiederhergestellt wäre als ein Reich der Übernatur, welche sich gegen die üblen Machinationen aus dem das Reich der Unternatur erfolgreich standhalten kann, wie dies Rudolf Steiner in seinem letzten Aufsatz „Von der Natur zu Unter-Natur“ als sein Vermächtnis uns hinterlassen hat.

 

ANLIEGEN 

Die Generalversammlung bittet den Vorstand  zu prüfen, ob die oben dargestellte Vorgehensweise um die an der Weihnachtstagung 1923 beabsichtigte, aber seitdem ernsthaft beschädigte und verlassene Form für die Pflege der anthroposophischen Bewegung als das neue Christentum im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023 zeit- und geistgemäss wieder herzustellen und zu verwirklichen auch rechtlich durchführbar ist und falls ja, dies innerhalb von 6 Monaten der Mitgliedschaft bekannt zu machen. Falls dies nicht möglich sei, möge der Vorstand angeben, wie es dann wohl möglich ist.       

        


[1] „Die Gesellschaft verfolgt ihre Aufgaben und Ziele nach dem ihr von Rudolf Steiner vorgeschlagenen und bei der Gründungsversammlung am 28. Dezember 1923 von den Mitgliedern einstimmig angenommenen Gründungsstatut.“ (Broschüre der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach, 2017, S. 9).

[2] Siehe die spitzfindige Arbeit von Mees Meeussen,  “Die verhinderte Diskussion”,  http://fvn-rs.net/index.php?option=com_content&view=article&id=4929:die-verhinderte-diskussion&catid=324:gesellschaftsgeschichte&Itemid=25 , die aber nicht reicht um der geisteswissenschaftlichen Forschung von Herbert Witzenmann über die Weihnachtstagungsimpuls als ein „Welten-Zeiten-Wende-Anfang“ Recht zu tun.

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