Vorbemerkung
Dieser Antrag betrifft die Bewusstseins- und
Strukturvoraussetzungen zur Änderung bzw. Wiederherstellung der Statuten der
Weihnachtstagung, die jetzt Gründungs-Statut genannt werden, im Sinne einer
„einheitlichen Konstituierung“. Weil dies eine Angelegenheit im Bereich des
Rechtlebens ist, kann darüber, nach Paragraph 8 der Statuten der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft, auch
abgestimmt werden. Da er eine
freilassende Empfehlung der Generalversammlung zu ihren Vorstand und Kräfte-Vorstand
ist, greift er dabei nicht ein in ihre Freiheit. Bei mögliche Uneinigkeit über
die Frage, ob dies nun wirklich ein Antrag oder ein Anliegen ist, kann
letztendlich dies nur durch die Generalversammlung als höchste Organ der
Gesellschaft durch eine Abstimmung beschlossen werden.
Update: Der Antrag wurde vom Vorstand wohl publiziert, aber nachdem ich nur einige Sätze an der GV darüber sprechen konnte, wurde vom Versammlungsleiter Justus Wittich sofort ein Nichteintreten- Geschäfstordnung angenommen von einem Mitglied der später online geschrieben hat, er wolle nicht über diesen Antrag abstimmen, weil er nicht durchführbar wäre. Dies ist aber doppelter Unsinn, denn wieso ist eine Empfehlung an den Vorstand nicht durchführbar? Und wenn dieses Mitglied nicht darüber stimmen möchte, hätte er seine Stimme enthalten können! Eine Aussprache fand also überhaupt nicht statt, und auch war die Art und Weise, wie der Antrag unter dem Tisch gefegt wurde nicht statthaft, denn dieses Mitglied hätte seinen Geschäftsordnungsantrag erst kurz begründen mussen, wonach ich die Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, um dies zu widersprechen, bevor die Abstimmung überhaupt hätte stattfinden sollen. Dies ist immerhin Usance im Schweizer Vereinsrecht. Durch sein Vorgehen hat der Zentralvorstand gezeigt, dass er nicht den guten Willen hat um eine Aussprache stattfinden zu lassen über diesen grundlegenden Antrag. Auch keiner der Landesvertreter, die von diesem Antrag auch angesprochen wurden, hat sich zu Wort gemeldet. Fazit: Eine sehr ungerechte und eintäuschende Behandlung meines Anliegens.
Update: Der Antrag wurde vom Vorstand wohl publiziert, aber nachdem ich nur einige Sätze an der GV darüber sprechen konnte, wurde vom Versammlungsleiter Justus Wittich sofort ein Nichteintreten- Geschäfstordnung angenommen von einem Mitglied der später online geschrieben hat, er wolle nicht über diesen Antrag abstimmen, weil er nicht durchführbar wäre. Dies ist aber doppelter Unsinn, denn wieso ist eine Empfehlung an den Vorstand nicht durchführbar? Und wenn dieses Mitglied nicht darüber stimmen möchte, hätte er seine Stimme enthalten können! Eine Aussprache fand also überhaupt nicht statt, und auch war die Art und Weise, wie der Antrag unter dem Tisch gefegt wurde nicht statthaft, denn dieses Mitglied hätte seinen Geschäftsordnungsantrag erst kurz begründen mussen, wonach ich die Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, um dies zu widersprechen, bevor die Abstimmung überhaupt hätte stattfinden sollen. Dies ist immerhin Usance im Schweizer Vereinsrecht. Durch sein Vorgehen hat der Zentralvorstand gezeigt, dass er nicht den guten Willen hat um eine Aussprache stattfinden zu lassen über diesen grundlegenden Antrag. Auch keiner der Landesvertreter, die von diesem Antrag auch angesprochen wurden, hat sich zu Wort gemeldet. Fazit: Eine sehr ungerechte und eintäuschende Behandlung meines Anliegens.
Antrag
Die Generalversammlung der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft 2019 empfehlt erstens ihren Vorstand die einzige Aufgabe, die
Rudolf Steiner während der Weihnachtstagung 1923 dem Zentralvorstand anvertraut
hat, zu ergreifen, nämlich die jetzt Gründungs-Statut genannte 15 Weihnachtsstatuten
Zeit- und Geistgemäss zu realisieren. Da aber das Gründungs-Statut im Laufe der
Zeit zum größten Teil außer Kraft gesetzt und erheblich geschwächt wurde, soll es erstmal wieder herstellt werden,
bevor es überhaupt realisiert werden kann. Auf diesen „realen Boden“ kann dann der
Vorstand die von Rudolf Steiner geforderte „einheitliche Konstituierung“ der
Anthroposophischen Gesellschaft und
organisch aktiven Vereinigungen, wie damals z. B. dem Goetheanum
Bauverein, schaffen durch die Bildung
der „entsprechenden Relation“, d.h. das richtige Verhältnis zwischen den
Bereichen des Gestaltens und Verwaltens um dadurch das Goetheanum endlich von
ihrem „gemischten König“ zu befreien.
Weil
zweitens die Statuten der Landesgesellschaften und die Form der übrigen Gruppen
der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft die Statuten der
Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen dürfen, werden darüber hinaus die „Kräftevorstände“, wie die am Goetheanum
in Dornach anwesende Vorstände dieser
Landesgesellschaften genannt werden, ebenfalls empfohlen auch ihre
Statuten, insoweit dies noch nicht erfolgt ist, zeit- und geistgemäss in
Übereinstimmung mit dem Gründungs-Statut zu bringen und auf diese Grundlage das
richtige Verhältnis zwischen Gestalten und Verwalten zu schaffen.
Begründung
Wie mein rechtzeitig eingereichten, aber vom
Vorstand unrechtmäßig abgewiesen Antrag an die letztjährige Generalversammlung Über
Trümmern Vertrauen - Zum Wiedergewinn
des Realen Bodens worauf zu bauen ist
zum Traktandenpunkt: Verlängerung der Amtszeit von
Paul Mackay und Bodo von Plato, den ich auch nicht als Stimmempfehlung vor der
Versammlung vortragen konnte wegen dem Tumult im Saal (siehe die Beilage 1 am Ende dieses Textes), sowie die Freie Arbeitsgruppe
„100 Jahre Weihnachtstagung 1923“, die
während der Weihnachtstagung 2018 am Goetheanum ein Seminar im Herbert
Witzenmann Zentrum durchgeführt hat unter dem Titel „Die
Weihnachtstagung [1923] als eine zeitgeschichtliche Metamorphose des Mysteriums
von Golgotha und ihre Verwirklichung als ewige Aufgabe, gründet sich dieser
Antrag ebenfalls u.a. auf das Gesamtwerk von Rudolf Steiner, insbesondere auf
seine Vorträge über das Karma der
Anthroposophischen Gesellschaft und der Inhalt der anthroposophischen Bewegung,
gehalten zu Arnheim im Juli 1924. Er gründet sich ferner auf das Werk des
christlichen Hermetikers Valentin Tomberg (1900-1973), insbesondere auf seine
„Anthroposophische Betrachtungen über das Neue Testament“ aus dem Jahren 1935
bis 1938[1], ferner auf das Werk von Herbert Witzenmann
(1905-1988), insbesondere auf seine
sozialästhetische Studien als Arbeitsmaterial zur Spiritualisierung des
Zivilisationsprinzips und seine 13-teilige Einführung auf das Buch „Das
Christentum als mystische Tatsache und Die Mysterien des Altertums“ von Rudolf
Steiner, dann auf die Trilogie von Reto Andrea Savoldelli über die Tätigkeit von
Herbert Witzenmann als Vorstandsmitglied und Leiter der Jugend- und
sozialwissenschaftliche Sektionen am Goetheanum, und schließlich natürlich auf
meine eigene Gedanken und Beobachtungen als mehr dann 40-jähriges Mitglied
der Gesellschaft und Hochschule. Dabei versuche
ich die von Rudolf Steiner geforderte Freiheitsplicht für
Hochschulmitglieder zu erfüllen um im
Einklang mit der Leitung am Goetheanum zu handeln. Darunter verstehe ich nur
Rudolf Steiner selber, denn er hat keinen Nachfolger ernannt. Es gilt also sich
mit seinem Wesen oder mit seinem Werk intuitiv zu verbinden, und da, wo von
andere Hochschulmitglieder davon abgewichen wird, mit ihnen ins Gespräch zu
treten um sich über die Grundlagen der Gesellschaft und Hochschule zu einigen.
Denn nur in eine gemeinsam aufgebaute Bewusstseinssschale kann die geistige
Welt sich heilend und heilsam hineinversenken.
Ich versuche nun die
wesentliche Gedankenschritte kurz zusammenzufassen, warum es sich bei dem letztjährigen abortierten Antrag und der freien Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung 1923“ handelte und jetzt auch hier
handelt:
Die Weihnachtstagung
1923 zur Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft war ein Versuch
von Rudolf Steiner das Reich Gottes auf Erde zu realisieren, das von Jesus
Christus während des Mysteriums von Golgotha als das Reich der 10. Hierarchie
von Freiheit und Liebe gegründet wurde und dass es gilt in seinem Sinne fortzusetzen.
Dabei ist die an die Menschenseele gerichtete Grundsteinmeditation Rudolf
Steiners die erneute Verkündigung dieses Reiches und sind die Statuten der
Weihnachtstagung die Grundlinien für die Verwirklichung der Anthroposophischen
Gesellschaft als die Form, welche die himmlische anthroposophische Bewegung,
also das Neue Christentum (Rudolf Steiner, Arnheim am 18. Juli 1924) für ihre
Pflege auf Erde benötigt (Rudolf Steiner
im Nachrichtenblatt am 13. Januar 1924).[2] Diese
15 Statuten, dreigegliedert in eine viermalige Wendung nach außen und eine viermalige
Wendung nach innen, vermittelt durch eine siebenfache doppelte Mitte,
entsprechen die drei Strophen der Grundsteinmeditation (Herbert Witzenmann) und sind (nach Valentin Tomberg) eine
Auferstehung der drei letzten der neun Seligpreisungen der Bergpredigt. Diese allumfassende
Freiheitsstatuten sind überdies das ideelle Ebenbild des ebenfalls
dreigegliederten Menschheitsrepräsentantes von Rudolf Steiner, der mit dem
eingestürzten Luzifer und dem verbannten Ahriman den Eingangstor zum seelischen
Reich Gottes auf Erde darstellt, wo also die Versucherwesen keinen Einfluss
mehr ausüben können.
Die Realisierung dieser Statuten hat nun Rudolf Steiner an der Weihnachtstagung als die einzige Aufgabe dem Vorstand
anvertraut und damit indirekt ebenfalls
an die Vorstände der
Landesgesellschaften, denn gemäß dem Gründungs-Statut dürfen die Statuten der Gruppen
dieses Statut der Anthroposophische Gesellschaft nicht widersprechen. Wie man
aus diesem Statut, nach Rudolf Steiner,
sogar ein vollständiges Bild gewinnen kann von dem was er [der
Vorstand] jemals tun wird, hat eben Herbert Witzenmann gezeigt in seiner ersten sozialästhetischen
Studie „Die Prinzipien der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als
Lebensgrundlage und Schulungsweg“, die im Jahre 1984 in einer 2. umgearbeiteten
Auflage mit zwei Abhandlungen „Ein Weg zum geistigen Goetheanum“ und „Über das
Wesen der Freien Hochschule“ veröffentlicht wurde. Er hat nämlich entdeckt,
dass in diesen 15 früher Prinzipien genannte Statuten das Urbild des sozialen
Organismus zum Ausdruck kommt, d. h. eine Polarität vermittelt oder verbunden durch eine doppelte
Mitte des Gegenstromprinzips. Ein Abbild dieses Urbild als das neue, durch die
Weihnachtstagung von Rudolf Steiner gegründete universelles Zivilisationsprinzip,
die Sozialorganik, ist deshalb mittels
der nötigen moralischen Intuition, Phantasie und Technik jeder Zeit und überall auf der Welt möglich,
insbesondere natürlich durch die Landesgesellschaften. Die Aufgabe die Statuten
zu realisieren auf dem schmalen Weg zwischen den Verführungen von Luzifer und
Unterdrückungen von Ahriman heißt somit
den Menschheitsrepräsentanten im Geiste des neuen Christentums auf Erde als
Leib Christi aufzurichten. [3]
Aber wohlgemerkt: der reale Boden dafür, von
dem Rudolf Steiner sprach, ist größtenteils verlorengegangen, eingestürzt. Denn, wie Reto Andrea Savoldelli im Kapitel
„Der stufenweise Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der
anthroposophischen Gesellschaft“ des zweiten Teils seiner im 2017 erschienenen Trilogie „Zur
Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum“[4]
dargestellt hat, sind 9 von den 15 Statuten außer Kraft gestellt oder nicht
realisiert worden. Dies ist der Fall bei 3 von den 4 sich nach außen wendende n
Statuten (d. h. 5, 9 und 13), die im Sinne einer Gesellschaft von freien
Geistern ihre Motive darstellen und zusammenhängen mit dem Geist-Erschauen.
Ebenfalls ausgeschaltet oder nicht realisiert worden sind 6 von den 7 Mittebildenden Statuten (d. h.
4,6,8,10,12 und 14), die zusammenhängen mit dem Geist-Besinnen und die
Gesellschaftsorgane darstellen (wie z.B. die Jahresversammlung, wo Zentrum und
Peripherie zusammenkommen sollen und das Goetheanum, als öffentliches Organ der
Gesellschaft mit einer internen Beilage für Mitglieder). Unbeschädigt sind zwar
die Triebfederartige Statuten (3,7,11 und 15), die als solche allemal Menschen repräsentieren (das sind die 700 bis
800 Teilnehmer der Weihnachtstagung, Rudolf Steiner selber, die Mitglieder der
Gruppen auf örtlichen oder sachlichen
Felde und den Gründungsvorstand). Aber
diese können mit den fast allen aufgehoben Motivartigen Statuten nicht
vereinigt werden, weil auch fast alle Mittebildende Statuten nicht mehr
funktionsfähig sind. Durch die Verlust der Mitte kann eine Gesellschaftshandlung
im Sinne der „Philosophie der Freiheit“, wonach eine Handlung die Vereinigung
von Triebfeder und Motiv ist, kaum mehr zustande kommen, da der reale Boden auf
dem wir arbeiten sollen, eben weitgehend verschüttet ist.
In dieser stufenweisen Verlust der Wirksamkeit der
sozialorganischen Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft wurde am
allerersten in den 70er Jahren das Allerwichtigste der Ich-Organen der
Gesellschaft, die Mitte der Mitte, also der Paragraph 8 mit dem moralischen Schutzvermerk
der Freien Hochschule im Zusammenhang mit der zogen. Bücherfrage ausgeschaltet.
Dies verursachte ein Schisma zwischen Herbert Witzenmann und seinen Kollegen im
Vorstand und ihre Anhängern. Was das bedeutet für den Grundimpuls der
Weihnachtstagungsgesellschaft, die eine Metamorphose der Glaubensgemeinschaft
in eine Erkenntnisgemeinschaft einleiten soll, dies hat Herbert Witzenmann in
seiner 13-teiligen Einleitung zum Buch „Das Christentum als mystische
Tatsache und die Mysterien des
Altertums“ von Rudolf Steiner (z. B. auf S. 146) dargestellt: „Deshalb kann
der Logos Jesus Christus als das Buch ansprechen, weil er die Veröffentlichung
der Weltvernuft zum Zwecke einer neuen Gemeinschaftsbildung ist. Das Buch ist
in seinem Wesen der Logos als die veröffentlichte und individualisierte
Weltvernunft, als Quell einer neuen Gemeinschaftsbildung. Nur im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsbildung hat das Buch, die
Veröffentlichung überhaupt einen Sinn.“ Dieser Bruch in der Vereinigung
des Exoterischem oder Veröffentlichung mit dem Esoterischem, oder Verinnerlichung,
der die sog. Lösung der Bücherfrage in dem Gesellschaftskörper geschlagen hat,
bildet den Hauptgrund gegen die sog. kritische, aber in diesem Sinne äußert
naive Ausgabe des Werkes Rudolf Steiners durch den frommann-holzboog Verlag.
Nun, bezüglich der weiteren
Gestaltungsfrage was Rudolf Steiner eigentlich meinte, als er an der
Weihnachtstagung davon sprach, dass durch die Annahme der Statuten „auch die Möglichkeit geschaffen ist
überall auf realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum
Beispiel der Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die
Aufgabe sein, zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat, und dem
Goetheanum-Bauverein die entsprechende Relation zu bilden“ liegen schon
richtungsweisende Forschungsresultate vor, die seit langem auf Verwirklichung
harren. Denn es war wieder Herbert Witzenmann, der nämlich entdeckt hat, was an dieser
„entsprechenden Relation“ urbildlich zu Grunde liegt.
In seiner 3.
sozialästhetischen Studie, die schon 1972 als „Vergangenheitsschatten und
Zukunftslicht“ und 1986 als „Gestalten oder Verwalten – Rudolf Steiners
Sozialorganik – ein neues Zivilisationsprinzip“ veröffentlicht wurde, hat er ausführlich
dargestellt, dass im Sinne der „Philosophie der Freiheit“ sozialkünstlerische Gestaltungsvorgänge sich abspielen im Bereich der reinen
Begriffe, während demgegenüber Verwaltungsvorgänge stattfinden im Bereich der Vorstellungen, d.h. auf Wahrnehmungen
bezogene, herabgelähmte Begriffe. Deshalb sollte, wie Rudolf Steiner forderte,
der an der Weihnachtstagung neugegründeten Anthroposophischen Gesellschaft von
allem „Vereinsmässigen“, d. h. strukturell gesehen von allem
„Verwaltungsmässigen“ verschont bleiben,
und außer ihr selbst untergebracht werden. Die „einheitliche Konstituierung“
wäre dann gewährleistet, dadurch dass der Vorstand das verbindliche Element
ist. Auf diese Weise könnte innerhalb
der neugegründeten „modernsten Gesellschaft die es geben kann“ ( Rudolf
Steiner) auf der Ebene der reinen Begriffe miteinander kommuniziert werden um
die große, brennende Probleme der
Menschheit und der Erde geistgemäss zu durchdringen und wirkliche Lösungen
anzubieten. Ohne sich zu erheben von Vorstellungen zu reinen Begriffen, bleiben
Konflikte vorprogrammiert und segensreiche Hilfe der geistigen Welt
ausgeschlossen.
Stattdessen wurde von Frau Glöckner während der Michael
Welt Konferenz 2016 behauptet, dass durch einen erfolgreichen Antrag von Justus
Wittich[5] an
die Generalversammlung 2014 von nun an die dornige Statutenfrage endlich gelöst
sei, dadurch dass die an der Weihnachtstagung gebildeten Statuten der
Anthroposophischen Gesellschaft nun das Gründungs-Statut der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft genannt wurde, und daneben als ihre eigentliche
rechtskräftige Statuten die im Laufe der
Zeit etwas veränderte Statuten des ehemaligen Goetheanum Bauvereins. Durch
diese Statutenänderung wurde aber die zwei organisch zu gliedern Bereichen des
Gestaltens und des Verwaltens noch weiter ineinander geschoben, der gemischte
König am Goetheanum weiterhin noch kräftiger inthronisiert, statt aufgelöst. Wie kann aber eine Gesellschaft zwei z.T.
unterschiedliche, ja gegensätzliche Statuten haben? Dies ist eine Unmöglichkeit, eine sozial-schizophrene
Situation und deswegen gar keine Lösung für das was z.B. Mees
Meeussen in seiner dokumentarischen Abhandlung „Das
nicht-endende Konstitutionsproblem nennt.“
Nun, diese
„entsprechende Relation“ könnte als das Durchschneiden eines Gordischen Knoten
bewerkstelligt werden und zwar auf Grundlage der Tatsache, dass die Anthroposophische
Gesellschaft der Weihnachtstagung, laut das Urteil des Schweizerischen
Kantonsgerichts Solothurn im Jahre 2005 durch einen Prozess des sog.
‚konkludenten Verhaltens‘, eins geworden ist mit der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft und dass sie als solches aufgehört hat juridisch
zu bestehen. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft könnte nun aber beschließen, diese
unerwünschte Fusion wieder Rückgängig zu machen und die Anthroposophische
Vereinigung aus sich zu gebären um diese die Möglichkeit zu geben durch die
zeitgemäße Wiederherstellung und Verwirklichung der Statuten ihre eigene
Existenz und ursprüngliche Identität wieder zu ergreifen. Dies ist das Ei von Columbus,
losgelöst, ob man dem erwähnten Urteil nun zustimmt oder nicht. Denn durch eine
derartige organische Gliederung der zwei vermischten Bereichen wurde
anderseits die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (als der 1925
umbenannte Goetheanum Bauverein) ihre ursprüngliche Aufgabe wieder erhalten das
Goetheanum zu verwalten und könnte sie in einer assoziativen Verbindung mit der
Administration der neugeboren Anthroposophischen Gesellschaft und anderen
organisch tätigen kommerziellen anthroposophischen Betriebe oder Vereinigungen
in der Welt treten Dies ist etwas was immerhin schon in Entwicklung, bzw.
gegründet ist als die „Goetheanum World
Association“, aber ohne der durch die Weihnachtstagungstatuten geschaffene
reale Boden. Mit dessen organischen Wiederherstellung wäre das Goetheanum
endlich von seinem gemischten König befreit, um sich als Verwaltungsorgan in
Dienst der zeitgemäß reetablierten Anthroposophischen Gesellschaft als
Leiblichkeit des Neuen Christentums zu stellen.
Konklusion – Die Befreiung vom gemischten König am Goetheanum und die Reetablierung der Anthroposophischen Gesellschaft
Aus den Vorangehenden
dürfte hervorgehen, dass das Goetheanum, welches ursprünglich als Hochburg und
Hauptsitz des Neuen esoterischen Christentums vom heiligen Grals aufgerichtet
wurde, fast unbemerkt durch den Mitgliedern unter gewisse Verschleierungen von
anti-Christlichen Kräften untermauert und okkupiert worden ist, und wird, von
dem Rudolf Steiner erstmals bei der Grundlegung des 1. Goetheanum am 20.
September 1913 eindringend gesprochen und gewarnt hat und danach ausführlich
während der schon erwähnten Vorträge vom Juli 1924 in Arnheim und anderswo,
nämlich von dem „neuem Arabismus“. Damit meinte er lediglich die erstmals von den Arabern und später auch von
den Europäern auf Grundlage der ausschließend
physischen Beobachtung entwickelte, materialistische Naturwissenschaft und Technik, wovon die heute überall herrschende akademische Geisteswissenschaften
abgeleitet sind, und wonach propagiert wird, dass der Tod der Vater das Leben
sei, der Mensch nur ein physisches Wesen, und Seele und Geist nicht real
bestehende Epiphänomenen, Begleiterscheinungen.
Diese einschleichend fortdauernde Untermauerung
der Anthroposophie hat z. B. der Schweizerische Gralsforscher Werner Greub
(1909-1997) schon Jahrzehnten vorausgesagt und zwar in seiner Trilogie „Wolfram von Eschenbach und die
Wirklichkeit des Grals“. Im 2. Teil „Vom Parzival zur Gralswissenschaft Rudolf
Steiners“, dass entgegen dem Versprechen nicht vom Goetheanum sondern erst viel
später von seinem Sohn Dr. Markus Greub post-mortem 2003 im Eigenverlag
herausgegeben wurde, spricht er davon,
dass „die Araber wieder unter uns sind,“ und schreibt er (auf S. 387)
„Am Ende des [zwanzigsten] Jahrhunderts wird es den Kampf Ahriman zur
Usurpation der Anthroposophie gar nicht geben, denn bis dahin wird die Verwaltung
der Geisteswissenschaft langst im Griff der ‚Neuen Gesellschaft‘ sein, die
keine Ketzereien dulden wird“. Dass dies übrigens der Anthroposophischen
Gesellschaft nicht etwas völlig Fremdes ist, ergibt sich aus der Aussprache von
Rudolf Steiner aus dem Jahre 1923, dass „die Anthroposophische Gesellschaft
ahrimanisch durchbohrt ist.“
Es ist darum höchster Zeit und im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der
Weihnachtstagung im Jahre 2023 ein Neuanfang zu machen um das Goetheanum von
diesen ja anti-Christlichen Einflüsse zu befreien. Und da nun Ita Wegman und
Elisabeth Vreede rehabilitiert sind, auch Rudolf Steiner, Herbert Witzenmann,
Valentin Tomberg[6] und Werner Greub zu rehabilitieren, d.h. ihre wahre Größe zu erkennen und ihre
Werke fortzusetzen, sowie die Anthroposophische
Gesellschaft zu reetablieren als die
gemeinsame Bewusstseinsschale für die Pflege des Neuen Christentums zur Realisierung des Reich Gottes der 10. Hierarchie von Freiheit und Liebe auf Erde.
[1] Ich verdanke diesen tiefsinnigen
Betrachtungen sehr wertvolle Anregungen. Nachdem ich meine Holländische Übersetzungen der
„Anthroposophische Betrachtungen über das Alte Testament“ 2014 in der
Schlosskapelle von Oud-Zuylen bei Utrecht vorgetragen habe und die
„Betrachtungen über das Neue Testament
und die Apokalypse“ im Jahre 2015
in der Bibliothek des Willehalm Instituts, bin ich nun dabei die Betrachtungen
über das Neue Testament vom 27. Januar bis zum 2. Juni im Ita Wegmanhaus zu Amsterdam mit
Einleitungen und Kommentar vorzutragen. Die ausführliche Ankündigungen dazu
sind zu lesen auf: http://het-nieuwe-christendom.blogspot.nl
; alle ins Holländische übersetzte Betrachtungen auf http://Jezus-van-Nazareth.blogspot.nl
[2] Wenn es am Ende der Grundsteinmeditation
heißt: „Dass gut werde,/ Was wir aus Herzen gründen,/ Was wir aus Häuptern,/ Zielvoll
führen wollen,“ so könnte damit nur die eben neugegründete Anthroposophische
Gesellschaft gemeint sein. Da die Grundsteinmeditation und das Gründungs-Statut
als eine Vereinigung vom Esoterischen und Exoterischen eine Zweieinheit bilden,
kann dasjenige „was wir aus Herzen gründen und aus Häuptern zielvoll führen wollen“ nur gut werden, wenn diese Zweieinheit intakt bleibt, das Eine
ohne das Andere geht nicht.
[3] Begründete Anregungen dieser Art
hat es seit einiger Jahre in der Anthroposophischen Gesellschaft in den
Niederlanden schon gegeben. So wurde dort 2012 versucht das Amt des ersten
Vorsitzenden zu bekleiden mittels einem „Wahlprogramm“ unter dem Titel: „De mensheidsrepresentant centraal stellen“, und, da das abgewiesen wurde, nochmals
im Jahre 2014 anvisiert mit dem statutarischen Vorhaben „De Antroposofische Vereniging als
lichamelijkheid van Het Nieuwe Christendom“ zu gestalten. Da auch dies nicht angenommen
wurde, wurden 2015 drei Anträge mit dem
Titel: IN NAVOLGING VAN CHRISTUS- Het grondvesten van Gods
Rijk op Aarde middels het realiseren van de statuten van de Antroposofische
Vereniging (IN DER NACHFOLGE CHRISTI - Die
Begründung [besser gewesen wäre: die Fortsetzung] des Reich Gottes auf Erde
mittels der Realisierung der Statuten der Weihnachtstagung), dem Vorstand der Anthroposophischen
Gesellschaft in den Niederlanden eingereicht mit der Bitte sie auf das Agenda
der damaligen Generalversammlung zu setzen, etwas was ohne Angabe von Gründen
nicht eingewilligt wurde. Diese Abweisung war statutarisch möglich, weil das in
den Weihnachtstagungstatuten verankerte Initiativrecht der Mitgliedern in den
Statuten dieser Landesgesellschaft nicht enthalten ist, der Vorstand hat hier
das Alleinrecht. Damit ist ausgeschaltet, wie das auch der Fall ist in der
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, „das freie Spiel von Interesse
[von Mitglieder] und Initiative [vom Vorstand] als Grundvorgang moderner
Gesellschaft- und Gemeinschaftsbildung“, (Herbert Witzenmann im Abschnitt 7.2 auf
S. 50: „Antragstellung und modernes Mysterienwesen“ des Kapitels „Öffentliches
Recht und spirituelle Rechtsbildung“ aus Gestalten
oder Verwalten, Dornach 1986).
[4] Im
3. Teil „Die geistige Persönlichkeit Herbert Witzenmann –Ein Beitrag zum
Verständnis der europäischen Kulturgeschichte“ dieser Trilogie macht der
Autor eine tiefgründige Analyse des Lebens und Werkes von Alanus ab Insulis,
dem großen Lehrer von Chartres aus dem 12. Jahrhundert, von dem Rudolf Steiner vorausgesagt
hat, dass er wie kein anderer im Stände wäre am Ende des 20. Jahrhunderts,
zusammen mit ihm, die Platonische und Aristotelische Geistesströmung zu vereinigen
um dadurch die Kulmination der Anthroposophie herbeizuführen und die Welt vom
Untergang der Zivilisation zu retten, allerdings
unter der Bedingung, dass die Anthroposophische Gesellschaft in der Zwischenzeit
ihre Arbeit richtig tut, was eben nicht oder zumindest kaum geschehen ist. Dabei kommt er zum bedeutenden Ergebnis, dass eine innige,
seelisch-geistige Verwandtschaft besteht zwischen dem Lebenswerk von Alanus und
demjenigen von Herbert Witzenmann, und dass dieser die vorausgesagte Vereinigung der Platonischen und Aristotelischen
Geistesströmung auf jeden Fall mit seinem Lebenswerk im Wesen vollendet hat!
[5] Zur
Weiterentwicklung der Gesellschaft und zur Konstitutionsfrage schrieb Justus
Wittich, 1998, Nbl 44, 8 [304] "Es gilt, das ins Auge zu fassen, was die
Mitglieder und Verantwortungsträger zusammen tatsächlich wollen und womit sie
sich identifizieren. Daraus wird sich – so die Hoffnung - ohne weiteres auch
die richtige Form ergeben". Ob er jetzt als Vorstandsmitglied in Dornach noch
immer die Hoffnung hegt auf diese Weise die richtige Form zu finden, obwohl
Rudolf Steiner diese schon durch die
Weihnachtstagung gegeben hat und von uns erwartet, dass wir sie realisieren?
[6] Nach dem 2. Teil “Das Geschehen am
Tage vor der Weihnachtstagung am 23. Dezember 1923“ von dem Herausgeber Willy
Seiss des Buches „Der Verlust der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“
wollte Rudolf Steiner sogar Valentin Tomberg zum Vorstandsmitglied berufen. „Die
vierte Persönlichkeit [aus dem zweiten Dreierkreis von Herr Steffen, Fräulein Dr.
Vreede und Dr. Wachsmuth herum den ersten Dreierkreis von Dr. Rudolf Steiner,
Frau Dr. Steiner und Frau Dr. Ita Wegman] kann ich Ihnen noch nicht nennen, so
dass wir vorerst sechs Vorstandsmitglieder haben werden“ soll Rudolf Steiner,
nach Notizen von Albert Steffen, während dieser Esoterischen Stunde am Vorabend
der Weihnachtstagung den fünf anwesende zukünftige Vorstandsmitglieder gesagt
haben. Dass diese vierte Persönlichkeit Valentin Tomberg war, steht nicht im Text,
wurde mir aber von Willy Seiss persönlich mitgeteilt, der die Ansicht dokumentarisch
und aus eigene geistige Forschung bestreitet, dass diese Esoterische Stunde nie stattgefunden hat.
Mein Anliegen an die Generalversammlung 2019 im Goetheanum bestehend aus 4 Fragen:
Meine Antworten (kursiv gedruckt) auf den Antrag von Mees Meeussen auf Umänderung des Antrags von Robert Jan Kelder in einem Anliegen.
* * *
Beilage I
Mein Anliegen an die Generalversammlung 2019 im Goetheanum bestehend aus 4 Fragen:
„1. Kann Herr Wittich, bitte, Rechenschaft darüber geben, warum er einerseits
als Vorstandsmitglied mit seinen Kollegen im Vorstand meinen rechtzeitig
angereichten Antrag unter dem Titel ÜBER TRÜMMERN VERTRAUEN – Zum Wiedergewinn
des realen Bodens worauf wir bauen können an die letztjährige
Generalversammlung am Goetheanum zum Traktandenpunkt 6: ‚Bestätigung der
weiteren Amtszeit der Vorstandsmitgliedern Paul Mackay und Bodo von Plato‘
abgewiesen und zu einer ‚Stimmemphfehlung‘ abgestuft hat, während er anderseits
mit seinen Vorstandskollegen selber eine Stimmemphfehlung in der Form eines
sogenannten ‚Unterstützungsantrags‘ gestellt hat in Bezug auf den Antrag
zum Traktandenpunkt ‚Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede?‘ Ist
dies nicht eine Form der doppelten Moral?“
2. Warum hat Herr Wittich nicht dafür gesorgt, dass, als die Diskussion
über den Traktandenpunt ‚Verlängerung der Amtszeit von Paul Mackay und Bodo von
Plato‘ begann, ich vom Versammlungsleiter Florian Oswald aufgerufen wurde um
eben meine angemeldete Stimmemphfehlung zum Ausdruck vor der Generalversammlung
zu bringen?
3. Warum hat Herr Wittich nicht eingegriffen als, nachdem ich glücklicherweise
durch Handhebung per Zufall vom Versammlungsleiter zum Sprechen eingeladen
wurde, ich nach nur einige Sätze am Rednerpult durch den Tumult im Großen Saal
verhindert wurde mein Votum abzugeben, um eben die Generalversammlung und
ihre Leiter daran zu erinnern, dass nach den Usancen des Schweizerischen
Vereinsrecht es gar nicht statthaft ist die Redefreiheit auf diese Art und
Weise zu unterbinden?
4. Mehr im Allgemeinen: Warum wurde im Bericht über diese
Generalversammlung nichts über diese Verhinderung der Redefreiheit geschrieben,
und kann dies, bitte, im Rechenschaftsbericht des Vorstandes oder sonst
wo noch korrigiert worden?"
Beilage II
Meine Antworten (kursiv gedruckt) auf den Antrag von Mees Meeussen auf Umänderung des Antrags von Robert Jan Kelder in einem Anliegen.
Antrag:
Die Generalversammlung möge beschließen,
den Antrag von Robert Jan Kelder nur als Anliegen ohne Abstimmung, aber
mit einer Diskussion
durchzuführen.
Begründung:
Obzwar der Antragsteller selber sagt, er wisse
nicht, ob sein eingereichtes Schreiben als Antrag oder als Anliegen zu verstehen
sei, ist dieses als Antrag sowieso nicht abstimmungsfähig, weil es sich basiert
auf rechtlich unrichtigen Tatsachen.
Im Antrag heißt es, wenn Uneinigkeit besteht, dies ein Antrag oder Anliegen ist, soll die
Generalversammlung als höchstes Organ darüber entscheiden.
Auch ist nicht deutlich was sich der
Antragsteller nun eigentlich vor Augen steht. Einmal will er eine Auswechslung
von Statuten, so wie man schließen muss, wobei die obsoleten Statuten der AG
die heutigen Statuten in der AAG ersetzten sollen, was eine
rechtliche Unmöglichkeit darstellt.
Dies gibt nicht das Anliegen des
Antrag wieder. Von einer blossen Auswechslung der Statuten, wovon 9 nicht mehr
funktionsfähig sind, ist keine Rede, sondern von einer zeitgemäßen Wiederherstellung
und dann Verwirklichung derselben, nachdem es eine organische Gliederung auf
Vorstandsebene zwischen Gestaltung und Verwaltung gibt. Diese Kritik übersieht,
dass mein Hauptanliegen ist, dass das mittels der Weihnachtstagung gegründetes
neue Zivilisationsprinzip, wie dies von
Herbert Witzenmann entdeckt wurde, erstmal begriffen und ergriffen werde, bevor
zur konkrete Maßnahmen übergegangen wird.
Das andere Mal denkt er ein „Ei von Kolumbus“ zu besitzen.
Dabei meint er fälschlich, die beiden Gerichte hätten in 2004 und 2005 in ihren
Urteilen eine konkludente Fusion laut Riemer-Gutachten festgestellt. Dies ist aber
zurückzuführen auf die rechtlich falschen Aussagen von Paul Mackay, in seinen
Erklärungen über die Gerichtsprozesse. Nur Urteile werden rechtskräftig, nicht
die Urteilsbegründung. Das Urteil der Gerichte war, dass der Verein „Allgemeine
Anthroposophische Gesellschaft (Weihnachtstagung)“ von 2002 kein Verein i. S.
des Schweizerischen Zivilgesetzbuch darstellt. Und das war alles!
Im Antrag heißt es, ob man nun mit
diesem Urteil einverstanden ist oder nicht, Tatsache ist, wie ich z.T. selber
während meines 13-jähriges Aufenthalts in Dornach erlebt habe, dass mindestens bis
zur Zeit etwa, dass Herbert Witzenmann leider von seiner Funktion als
Vorstandsmitglied unrechtmäßig enthoben wurde, innerhalb der Gesellschaft, wie
das auch Prof. Riemer gesagt hat, immer die Kultur der Weihnachtstagung gepflegt
hat, und diese Gewohnheit ist rechtbildend. Dies darf man auch nicht verneinen.
Das „Ei“ von Kolumbus war lediglich ein Vorschlag, wie die Anthroposophische
Gesellschaft wieder ins Lebe gerufen werden könnte.
Thomas Heck hat klargestellt, dass
konkludente Fusionen eine Mythe darstellen. Dabei muss man wissen, dass das
Riemer-Gutachten am Telefon zu Stande
gekommen ist. An der Anhörung in 1999 wurde Paul Mackay nämlich gefragt ob es
Dokumente zu diesem Gutachten existierten, was Paul Mackay verneinen musste.
Wir wissen also nicht was er zu Riemer in diesem Telefongespräch gesagt
hat. Konkludente Fusionen sind somit indirekt eine Erfindung von Paul Mackay.
Ich selber habe dargetan, sowie das auch
andere taten, dass die Gesellschaft von
1923 nicht durch etwaige Fusionen in eine andere Gesellschaft aufgegangen ist, aber
durch unsaubere Rechtshandlungen an der 1. Generalversammlung der AAG am 29.
Dezember 1925 für immer rechtlich verschwand. Demnach sind auch seine Statuten
vollkommen gegenstandslos geworden.
Dies ist nur so vom juridischen
Gesichtspunkt, wiederum wird der geistiger Gesichtspunkt völlig außer Acht gelassen.
Genauso wie die Ebene, worauf Thoma Heck hauptsächlich argumentiert. Dies
Fakten sind nicht falsch, sondern tun das Thema kein Recht. Das Primat liegt
beim Geistigen, eben nicht beim Juridischen.
Das wollen jedoch Anhänger von Herbert
Witzenmann - aber auch andere - nicht wahr haben. Für ihnen sind und bleiben seine
Schriften über die Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft ein
fundamentaler Leitsatz, wobei sie nicht sehen wollen, dass diese völlig neben
der Realität stehen. Dass diese Statuten
heute überhaupt noch kursieren und seit 2015 selbst fälschlich als
„Gründungs-Statut“ aufgestuft wurden,
ist Folge der ziemlich merkwürdigen Rechtsgeschichte der AG/AAG.
Rudolf Steiner hat die Anthroposophische
Gesellschaft nicht auf Grund seiner Person gestellt, sondern auf die allumfassenden
Freiheitsstatuten, woraus „ein vollständiges Bild zu schaffen wäre was der
Vorstand je tun würde“. Dies und mehr steht alles im Antrag, aber in der ganzen
Konstitutionsgeschichte wurde bis jetzt nie
darauf hingewiesen, dass Herbert Witzenmann dieses vollständiges Bild erschlossen hat, und
dass dies „der Boden ist, worauf wir stehen.“ Meine Versuche darauf Aufmerksam
zu machen wurde abgewiesen oder unbeachtet, nur einmal ist das fast gelungen
bei einer Tagung in Achberg mit Wilfried Heidt. Natürlich hat Rudolf Steiner auch
gesagt, das die Anthroposophische Gesellschaft eine andere Gesellschaft wäre
ohne seine Leitung, denn es handelt sich um die Verwirklichung der Statuten,
wozu moralische Technik vonnöten ist.
Eine Diskussion über diesen beiden - zwar falschen - Ansichten des
Antragstellers ( Die obsoleten Statuten
der AG mit jenen der AAG auszuwechseln und die angebliche Fusion der AG mit der AAG wieder rückgängig zu machen), könnte jedoch interessante
Gesichtspunkte liefern.
Es ist deutlich, dass dies keine
wirklich keine immanente Kritik ist, es wird überhaupt nicht eingegangen auf
die geistige Ebene des Antrags, der Kritiker bleibt im blossen Juridischen
stecken. In der Sozialwissenschaft, soll man aber, nach Rudolf Steiner, nicht
von der realen Wirklichkeit ausgehen, sondern vom gesunden Idealen und von dort
aus das Wesentlich zur Erscheinung versuchen zu bringen. Meine Forschung hat
ergeben, und das steht auch im Antrag, dass die Weihnachtstagung ein Versuch
von Rudolf Steiner und die Seinen war, das Reich Gottes auf Erde weiterzuführen,
dass die Grundsteinmeditation die erneute Verkündigung dieses Reiches der
Freiheit und Liebe der 4. Hierarchie ist, und die ursprüngliche Statuten die Grundlinien
zur Verwirklichung dieses Reiches sind. Wenn man sagt, die Weihnachtstagung sei
misslungen, könnte man genauso gut sagen, dass dieses von Christus Jesus gestiftet
Reich Gottes auch misslungen sei …Wo führt das uns hin?!
Mees Meeussen, den xxxxx, Den
Haag Holland.