Zum Geleit: Unter dem obigen Titel wurde diesen Antrag am 1. September vom Antragsteller an den Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach zusammen mit den Englischen und Holländischen Übersetzungen eingereicht. Er ist eine verkürzte, aber vertiefte Fassung des gleichnamigen Antrags, der im April für den auf 31.Oktober verschobenen Generalversammlung formuliert wurde und der unten auf dieser Site noch zu lesen ist. Wenn man mit dem Antrag einverstanden ist und ihn mitunterschreiben oder unterstützen möchte, kann man dies sowohl als Mitglied oder Nicht-Mitglied tun durch einen email an den Vorstandssekretariat (vorstandssekretariat@goetheanum.ch) und an den Antragsteller (willehalm@gmail.com) zu schicken. Denn dies steht jedermann offen, aber nur Mitglieder haben Stimmrecht an die Generalversammlung.
Zur zeit- und geistgemäßen Widerherstellung der Form, welche die anthroposophische Bewegung oder das neue, wahre Christentum zu ihrer Pflege auf Erde braucht als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter möge die Generalversammlung dem Vorstand empfehlen ein gesamtgesellschaftlicher Prozess der erforderlichen Bewusstseinsbildung und sozialorganischer Gestaltung zu initiieren und zu unterstützen, der im Rahmen der Jahrhundertfeier 2023 zur Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in drei Unterabteilungen führen soll, nämlich: die Anthroposophische Gesellschaft als solche, deren Verwaltung und die Administration des Goetheanum-Baues.
Da die Form der Landesgesellschaften die Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen darf, möge die Generalversammlung ebenfalls beschließen sie anzuregen, ihre Konstitution auch, wo nötig, in einem Gefäß zu verändern, dergestalt wie sie die anthroposophische Bewegung oder das neue Christentum zu ihrer Pflege braucht.
VORBEMERKUNG
Der Titel dieses Arbeitsantrags „Das neue Christentum
wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ ist eine Variation auf das ursprüngliche Programm der Generalversammlung
und Jahreskonferenz vom April 2020, das unter dem Motto aus den Leitsätzen
Rudolf Steiners stand: „In Liebe wollend sich der Welt verbinden - Wie können
wir gesundend für Mensch und Erde wirken?“. „Es wäre“, so heißt es im Programm,
„in den Morgenplena verbunden gewesen mit dem Blick auf die aktuellen Nöte der
Gegenwart in Bezug auf die Erde (Klima und Landwirtschaft), die Gesundheit (100
Jahre Anthroposophische Medizin) und die heutige seelische Not des Menschen
und deren Überwindung. „
Nun ist
diese Anregung des ursprünglichen Mottos „In Liebe wollend sich der Welt
verbinden“ eigentlich Sache des jeden einzelnen Mitglieds, nicht also etwas, was die Allgemeine
Anthroposophische Gesellschaft als solche beschließen könnte auszuführen, während
demgegenüber die Empfehlung „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt
verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ sehr wohl etwas ist,
was in der Kompetenz und im Entscheidungsbereich dieser Generalversammlung der
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft liegt.
Diese Stellung soll nun im Hinblick auf die aktuelle kritische Weltlage kurz begründet werden mit Bezüge auf das Werk von Rudolf Steiner, Herbert Witzenmann, Valentin Tomberg, Judith von Halle, Reto Andrea Savoldelli und eigene Beobachtungen aus mehr als 40 Jahre Erfahrungen aus dem Leben der Anthroposophischen Gesellschaft sowohl in Dornach als in den Niederlanden. (Die dazu gehörige Hinweisen, Zitaten und Quellen sind in der längeren Begründung dieses Antrags von 9 Seiten zu lesen auf http://Willehalm-Stiftung.blogspot.nl). Als eine angestrebte Rehabilitation der Anthroposophischen Gesellschaft schließt es an an dem Anliegen von Eugen Meier an diese Generalversammlung zur „Rehabilitation“ der Person und des Werkes von Herbert Witzenmann (1905-1988), ehemaliges Vorstandsmitglied und Leiter der Jugendsektion und die der Sozialwissenschaft am Goetheanum.
KURZBEGRÜNDUNG
„Der Anthroposophischen Gesellschaft eine Form zu geben,
wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht“ wurde von
Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung 1923 am Goetheanum beabsichtigt (Nachrichtenblatt vom 13. Januar 1924, GA
260a, S. 27).
Dass mit
„anthroposophische Bewegung“ Rudolf Steiner das während dem Michael-Kultus in der
geistigen Welt vorbereitete „neue Christentum“ gemeint hat, und dessen
Hauptgegner den von Ahriman inspirierten „neuen Arabismus“ erläutert er 1924 zu
Arnheim im seiner drei Vorträge über das Karma der anthroposophischen Bewegung
und der Anthroposophischen Gesellschaft (GA 240), wobei er unter den neuen
Arabismus lediglich die von den Arabern im Mittelalter entwickelten und später
von den Europäer weiterentwickelten Denk- und Beobachtungsweise der
materialistischen Naturwissenschaft im Auge hat, die das Seelisch-geistige nur als
Epiphänomen, d.h. als nicht-existente Begleiterscheinung des Physischen auffasst.
Dass nun die früher Prinzipien und jetzt Gründungsstatut genannten Statuten der Weihnachtstagung eben genau als die Form gemeint waren, welche die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, dass zudem mit der Weihnachtstagung ein neues Zivilizationsprinzip als die Form dieses neuen Erkenntnis-Christentums, die Sozialorganik inauguriert wurde, eine Form, die überall auf der Erde mit der nötigen moralischen Intuition, Phantasie und Technik verwirklicht werden kann, dass ferner die dynamische Dreigliederung des Gründungsstatuts mit den drei Versen der Grundsteinmeditation über das Geist-Erinnern, Geist-Besinnen und Geist-Erschauen zusammenhängen, und dass schließlich das Gründungsstatut das ideelle Ebenbild des Menschheitsrepräsentanten darstellt, all dies und mehr hat das ehemalige Vorstandsmitglied Herbert Witzenmann u.a. in seinen zwei Sozialästhetischen Studien Die Prinzipien der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Lebensgrundlage und Schulungsweg (Dornach, 1984)[1] und Gestalten oder Verwalten – Rudolf Steiners Sozialorganik/ Ein neues Zivilisationsprinzip (2. Auflage, Dornach 1986)[2] herausgeforscht, oder ist daraus abzuleiten. Darauf wurde schon hingewiesen in meinem (verhinderten) Antrag an die Generalversammlung am Goetheanum vom Jahre 2018„Über Trümmern Vertrauen – Zum Wiedergewinn des realen Bodens worauf wir bauen können“[3], in meinem Text für die Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung“ im Herbert Witzenmann Zentrum in Dornach am Weihnachten 2018 „Die Weihnachtstagung als eine zeitgeschichtliche Metamorphose des Mysteriums von Golgotha und ihre Verwirklichung als ewige Aufgabe“ [4] und in meinem (mittels einem Geschäftsordnungsantrag vom Herrn Andreas Kiepke sofort vom Tisch gewischten) Antrag „Zur Befreiung vom gemischten König am Goetheanum und Reetablierung der Anthroposophischen Gesellschaft“[5] an die Generalversammlung 2019. Will man die Begründung dieses Antrags zur Erneuerung bzw. Wiederherstellung des Weihnachtstagungsimpulses als die Schöpfung der sozialen Leiblichkeit des Neuen Christentums verstehen und dazu beitragen sie wiederherzustellen, beziehungsweise zu heilen, ist das Studium dieser Texte absolut erforderlich.
Eine zusätzliche Quelle für die tiefere Begründung dieses
Antrags, worauf ebenfalls in den früheren Anträge hingewiesen wurde, ist nun das
anthroposophische Werk von Valentin Tomberg, insbesondere sein Buch Anthroposophische Betrachtungen über das
Neue Testament. Im 2. Kapitel dieses Buches
„Die Auswirkungen der Versuchung in der Erdenmission Jesu Christi und im Schicksal der Menschheit“ wird im 3.
Teil „Die Verwandlung der äußeren Folgen des Sündenfalls der Menschheit durch
Christus“ an Hand der philosophischen und mystischen Bücher Rudolf Steiners einen
wirklichkeitsgemässen Begriff vom dem Wesen des „Reiches Gottes“, von den
„Wundern“ des Christus Jesus und von der großen Idee der Gottesfreundschaft
geschaffen (S. 47 ff.). „Die Aufgabe des Menschen besteht darin an dem Punkt,
wo das Geschaffene, das Fertige der Welt aufhört, aktiv einzugreifen und den
unvollendet gebliebenen Vorgang weiterzufuhren. Dann übernimmt der Mensch die
Forstsetzung des Schöpfungswerkes Gottes und wird dadurch selbst zu einem
bewussten Mitarbeiter, zum Freund Gottes […] Man kann auch mit anderen Worten
sagen: die fertigen Naturreiche – und auch das Menschenreich, wie es geworden
ist – sind da, aber der Mensch kann ein weiteres, noch nicht verwirklichtes
Reich verwirklichen – das Reich Gottes.“
Wenn man nun diesen und die vorigen Gedankengänge mitvollziehen kann, ist es nur ein „kleiner Schritt“ um zur Auffassung zu gelangen, dass der große Gottesfreund Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung eben beabsichtigt hat das Reich Gottes auf Erde der Form nach zu verwirklichen, dass dabei die Grundsteinmeditation die erneute Erkundigung dieses Reiches von Freiheit und Liebe ist, während die Statuten der Weihnachtstagung die Leitlinien zur ihrer Verwirklichung darstellen, und dass der Menschheitsrepräsentant Rudolf Steiners die Zugangspforte zu diesem Himmelreich auf Erden bildet, wo die Gegenmächte keinen Einfluss mehr ausüben können, neutralisiert sind. (Dass dieser Weihnachtstagungsimpuls, wie von vielen Konstitutionsforschern des Öfteren behauptet wurde und wird, endgültig gescheitert sei, ist genauso so irreführend wie zu behaupten, dass das Mysterium von Golgotha und die Stiftung des Reich Gottes von Freiheit und Liebe auf Erde durch Christus Jesus ebenfalls misslungen sei, weil das Christentum anscheinend gar nicht verwirklicht wurde. Dieses wurde, wie hingedeutet, von Rudolf Steiner durch das Mysterium der Weihnachtstagung erneuert und das nun der Verwirklichung durch die Seinigen harrt als eine Form der göttlichen Magie, wo sich der Wille der geistigen Welt in Freiheit verbinden soll mit dem Willen der dazu aufgerufenen Menschen, modernen Gottesfreunden.)
Wie dies nun noch weiter begründet werden kann, ist zu entnehmen
aus dem was Rudolf Steiner schon am 11. November 1904 zu Berlin in seinem
einzigen Vortrag (GA 93, S. 76), über den Manichäismus ausgeführt hat, nämlich „das
wahre Christentum“ erst in der nächsten, sechsten Kulturzeitalter völlig
verwirklicht werden kann, aber schon in diesem fünften Zeitalter vorbereitet
werden muss.
Gerade diese
Form wurde meiner Ansicht nach von Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung
beabsichtigt, und wenn er damals bei der Besprechung der Statuten sagte, die
Aufgabe des Vorstands sei lediglich diese allumfassenden Freiheitsstatuten zu
realisieren, bedeutet dies also die Form zu verwirklichen, welche das neue, wahre Manichäische Christentum
der Zukunft zu ihrer Pflege braucht und dieses, frei nach dem Motto der
Jahrestagung, in welcher die Generalversammlung von April hätte eingebettet
werden sollen, „wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch
und Erde“. Wie auch von Judith von Halle in ihrem Büchlein Die
Coronavirus-Pandemie – Anthroposophische Gesichtspunkten dargestellt, ist
dies auch das Heilmittel für den vom materialistischen Zivilisationsprinzip
verursachten Krankheiten wie Covid- 19 [6] sowie weitere der
Menschheit und Erde akut bedrohende Symptome, wie dem Transhumanismus, die von der
Herrschaft des unrechtmäßigen Fürsten dieser Welt mittels dem „neuen Arabismus“
hervorgehen.
Jetzt kommt aber die Kehrseite! Schon kurz nach dem Tod von Rudolf Steiners am 30. März 1925, gab es tiefe Spannungen im Restvorstand, die 1935 zur Ausschaltung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede (was durch ein Beschluss der Generalversammlung 2018 wieder aufgehoben wurde) sowie der Englischen und Holländischen Landesgesellschaften führten (was schon in den 50er Jahren rückgängig gemacht wurde) und danach zur Entfremdung von Albert Steffen und Marie Steiner, die 1944 in ihrem Vorwort des Buches über die Weihnachtstagung (GA 260) schrieb: „Wir sind dem Ruf nicht gewachsen gewesen.“ So hat die Anthroposophische Gesellschaft nach ihrer Neugründung an der Weihnachtstagung 1923 keine weitere Generalversammlungen abgehalten, und wurde es indessen irrtümlich geglaubt, dass der am 8. Februar 1925 in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannte Goetheanum-Bauverein die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung selber wäre. Es fand damals auch keine Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft mit dem umbenannten Bauverein durch „konkludentes Verhalten“ statt, wie dies in einem Urteil des Schweizerischen Gerichtshofs auf Grund von ungenügende Urteilsgrundlagen im Jahre 2005 irrtümlich festgestellt wurde, denn dieser Begriff „konkludentes Verhalten“ kann nur angewendet werden, wenn beide Gesellschaftskörper eine Fusion bewusst wollen, was eben in diesem Fall gar nicht der Fall war. Trotzdem wurde aber vom Vorstand und der Mitgliedschaft über Jahrzehntelang versucht – obwohl in den dafür eigentlich juristisch ungeeigneten Rahmen der modifizierten Statuten des umbenannten Bauvereins – die Aufgaben und Ziele der Weihnachtstagungsgesellschaft weiter zu verfolgen (Stichwort: gemischter König). Dies wurde auch im 2. Paragraphen der heutigen Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zwar später festgelegt,[7] ohne dass aber dabei deutlich gemacht wird, dass am 28. Dezember 1923 nicht die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, sondern die Anthroposophische Gesellschaft neugegründet wurde, und ohne darauf hinzuweisen, wie dies Reto Andrea Savoldelli im Kapitel „Der stufenweise Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“ aus dem 2. Band seiner Trilogie Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum (1972-1988) (Basel, 2017) ausführlich dargestellt hat, dass im Laufe der Zeit sogar 9 der 15 Paragraphen des Gründungsstatuts aufgehoben, missachtet oder ausgeschaltet wurden![8]
Wie dem auch sei, diese Jahrzehntelange Pflege der Kultur
der Weihnachtstagung, wie dies auch durch das Riemer-Gutachten festgestellt wurde,
und wie ich auch aus eigener langjährigen Erfahrung in Dornach bestätigen kann,
hat dies aber nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts eine Wirklichkeitsbildende
Wirkung. Darum kann man aus diesem Grund tatsächlich von einer konkludenten
Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft und der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft sprechen. Somit hat die Allgemeine
Anthroposophische Gesellschaft auch die reale Möglichkeit diese Fusion im Sinne
der einheitlichen Konstitution neu zu gestalten, zu gliedern, wo der Vorstand
das verbindende Element zwischen den Gliedern darstellt, damit die
Verwaltungsaufgaben außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ausgeführt
werden können, und somit innerhalb dieser, auf Grund einer zeit-und
geistgemässen Wiederherstellung des Gründungsstatuts, ein geistiger Freiraum
einstehen kann für die Einwohnung des neuen Erkenntnis-Christentums für die
Heilung von Mensch und Erde. Damit wäre dann das im Prinzip größte
Sozialkunstwerk des 20. Jahrhunderts wiederhergestellt als ein Reich der
Übernatur, welche sich gegen die Machinationen aus dem das Reich der Unternatur
mittels dem neuen Arabismus erfolgreich standhalten kann.
KONKLUSION
Aus dem Vorangehenden ergibt sich, dass die Konstitutionsfrage in erster Linie keine bloß juristische Angelegenheit ist, sondern die Frage, wie die ursprüngliche Form des neuen Christentums, die im Laufe der Zeit nach der Weihnachtstagung korrumpiert und juristisch verlassen wurde zeit- und geistgemäss wiederhergestellt werden kann als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter beginnend etwa im 4. Millennium. Als die Frucht meiner Bemühungen der letzten fast 20 Jahre, sowohl in Dornach als in Holland, die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung zu erneuern in Dienst dieses zukünftigen Manichäischen wahren Christentums, wird mit diesem Arbeitsantrag eine Zielsetzung ins Auge gefasst, die meiner Auffassung nach völlig übereinstimmt mit dem was Rudolf Steiner beabsichtigt hat, und die darum für Hochschul- und heutige Vorstandsmitglieder nicht einfach freilassend sein kann, da sie immerhin eine Freiheitspflicht übernommen haben in Übereinstimmung mit der Leitung der Freien Hochschule zu handeln, also mit Rudolf Steiner selber oder seinem Werk, da er keine Nachfolger ernannt hat. Was indessen offen und frei bleibt, sind die gemeinsam zu entwickelnde und vollziehende Schritte, die zu diesem Ziel führen sollen.
Hoffentlich wird mit der Darstellung dieses Antrags und der darauffolgenden kurzen Diskussion einen ersten Beitrag dazu geliefert. Falls es nicht zu einer Diskussion kommen soll, könnte man diesen Antrag an einer Kommission, beziehungsweise die schon bestehende Konstitutionsgruppe weitergeleitet werden, die dann bei der nächsten Generalversammlung über ihre Befindungen Auskunft geben könnte. Und hoffentlich wird von der Generalversammlung eingesehen, das wiederum ein Geschäftsordnungs-Antrag einzubringen in der irrigen Auffassung, dass diese Empfehlung an den Vorstand nicht zu verwirklichen sei, zu verwerfen sei, denn wieso ist eine Empfehlung nicht zu verwirklichen? Wenn dem Antrag zugestimmt wird, bedeutet dies lediglich, dass statt die Empfehlung von mir gemacht wird, sie von der Generalversammlung ausgeht, was ihr viel mehr Gewicht verleiht und deswegen es etwas schwerer sein wird sie einfach zu vernachlässigen, etwas was früher leider viel zu oft passiert ist.
[1] Diese
Studie wurde übersetzt ins Englische auf http://charter-of-humanity.blogspot.nl und ins Niederländische auf http://handvest-der-menselijkheid.blogspot.nl
[2]
Auch diese Studie wurde übersetzt ins Englische auf http://create-or-administrate.blogspot.nl und
ins Niederländische auf http://www.willehalm.nl/fonds/vormgevenofbeheren.htm
[6]
Judith von Halle: Die Coronavirus-Pandemie – Anthroposophische
Gesichtspunkte (Dornach 2020). Darin schreibt sie (auf S. 108) in Bezug
auf das Meditieren des Wahrspruches
Rudolf Steiners „Das Schöne bewundern“: „Dann verwirklichen wir nichts
Geringeres, als das Reich des Vaters, um dessen Kommen wir im Vaterunser
bitten, auf unser Menschheitsumfeld zu erweitern.“ Darüber sind in dieser
Begründung des Antrags weitere Hinweise zu finden, wie dieses Reich des Vaters
als das Menschenreich von Freiheit und Liebe auf Erde zu verwirklichen sei.
[7]
„Die Gesellschaft verfolgt ihre Aufgaben und Ziele nach dem ihr von Rudolf
Steiner vorgeschlagenen und bei der Gründungsversammlung am 28. Dezember 1923
von den Mitgliedern einstimmig angenommenen Gründungsstatut.“ (Broschüre der
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach, 2017, S. 9).
[8]
Dieses Kapitel ist Online erhältlich: http://das-seminar.ch. In
meinem Antrag „Über Trümmern Vertrauen“ (zu finden auf http://Willehalm-Stiftung.blogspot.nl) wurde diesen sozialästhetischen Verlust in der
Anthroposophischen Gesellschaft wie folgt zusammengefasst: „Dies ist der Fall
bei 3 von den 4 sich nach außen wendenden Statuten (d. h. 5, 9 und 13), die im
Sinne einer Gesellschaft von freien Geistern ihre Motive darstellen und
zusammenhängen mit dem Geist-Erschauen. Ebenfalls ausgeschaltet oder nicht
realisiert worden sind 6 von den 7 Mittebildenden Statuten (d. h.
4,6,8,10,12 und 14), die zusammenhängen mit dem Geist-Besinnen und alle
Gesellschaftsorgane darstellen (wie z.B. die Jahresversammlung, wo Zentrum und
Peripherie zusammenkommen sollen). Unbeschädigt sind zwar die sich nach innen
wendenden Statuten (3,7,11 und 15), die zusammenhängen mit dem Geist-Erinnern
und allemal Menschen repräsentieren (die 700 bis 800 Teilnehmer der
Weihnachtstagung, Rudolf Steiner selber, die künftigen Mitglieder der
Arbeitsgruppen und den Gründungsvorstand). Aber diese Triebfederartige Statuten
können mit den fast allen aufgehobenen Motivartigen Statuten nicht vereinigt
werden, weil fast alle Mittebildenden Statuten nicht mehr funktionsfähig sind.
Dadurch kann eine Gesellschaftshandlung im Sinne der Philosophie der Freiheit, dass eine Handlung die Vereinigung von
Triebfeder und Motiv ist, kaum mehr zustande kommen, da „der reale Boden“
[Rudolf Steiner an der Weihnachtstagung] auf dem wir arbeiten sollen,
weitgehend eingestürzt ist.
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