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Tuesday, March 21, 2023

DAS KREUZ DER WEIHNACHTSTAGUNG – Die Anthroposophische Gesellschaft als die Form des neuen Christentums: Brief vom 25. August 2021 an die Mitglieder des Konstitution-Kolloquiums:


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

I

Es sind zwei Angelegenheiten, die ich als nicht-Deutsch Sprechender Ihnen im Sinne der immanenten, aber sicher ergänzungsbedürftigen Kritik vorlegen möchte, etwas was ich angekündigt habe beim letzten Treffen:

1. Die unsachgemäße Behandlung durch Justus Wittich meines Anliegens an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2021 und das bis jetzt nicht Nachkommen des Versprechens vom Vorstand diese Sache im Kolloquium auszuarbeiten;

2. Die unbegründete Abweisung meines Vorschlags das ungeeignete Motto der Konstitutionschronik zu ersetzten. 

An der Generalversammlung 2021 wurde vom Versammlungsleiter Justus Wittich gesagt, dass ich, „wie jedes Jahr“, einen Antrag gestellt habe, der er als folgt vorgelesen hat:

„Zur zeit- und geistgemäßen Wiederherstellung der Form, welche die anthroposophische Bewegung oder das neue, wahre Christentum zu ihrer Pflege auf Erde braucht als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter möge die Generalversammlung dem Vorstand empfehlen einen gesamtgesellschaftlichen Prozess der erforderlichen Bewusstseinsbildung und sozialorganischen Gestaltung zu initiieren und zu unterstützen, welcher im Rahmen der Jahrhundertfeier 2023  zur Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in drei Unterabteilungen führen soll, nämlich die Anthroposophische Gesellschaft als solche, deren Verwaltung, die Administration des Goetheanum-Baues [und der Philosophisch-Anthroposophischer Verlag am Goetheanum].[1]

Da die Form der Landesgesellschaften der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen darf, möge die Generalversammlung ebenfalls beschließen sie anzuregen, ihre Konstitution auch, wo nötig, in einem Gefäß zu verändern, dergestalt wie sie die anthroposophische Bewegung oder das neue Christentum zu ihrer Pflege braucht.“

Danach sagte er wörtlich: „Herr Kelder empfehlt der Generalversammlung das und das zu empfehlen, das nehmen wir sowieso an, weil wir in der Konstitutionsgruppe dabei sind diese Frage auszuarbeiten und mit den Mitglieder in der Gesellschaftsgestaltung einzugehen, aber die Frage ist, ob sie [also die GV] ins Gespräch kommen wollen, zur Abstimmung, weil Herr Kelder ein Beschluss herbeibringen will, dem Vorstand das und das zu empfehlen und zu fördern.“ Nachdem seine Frage an die Generalversammlung, ob sie diesen Antrag behandeln will, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, sagte er: „Ich möchte Herrn Kelder berichten, wir sind dies zu unterstützen als Vorstand sehr einig, aber als Beschluss der Generalversammlung zur Unterstützung, das ist keine, als eigentlich Anliegen, aber kein Antrag.“

 Nun ist das Unsachgemäße daran, dass Justus Wittich, aus Versehen oder was auch immer, verschwiegen hat, dass ich eben ein Anliegen und gar keinen Antrag gestellt habe und damit auch keinen Beschluss der Generalversammlung herbeibringen wollte, sondern eine Debatte. Dasjenige was vom ihm als Versammlungsleiter vorgelesen wurde war also nicht mein Anliegen, sondern den Wortlaut meines Antrags an die GV von 2020 „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“, der unter seine Versammlungsleitung durch ein Nicht-Eintretens-Antrag sofort vom Tisch gewischt wurde. Um dies zu vermeiden, habe ich diesmal keinen Antrag, sondern eben ein Anliegen gestellt, worüber es im Paragraph 8 der Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft heißt: „Anliegen, die geistige Ziele und Aufgaben der Gesellschaft betreffen, werden nur in freier Aussprache behandelt. Eine Abstimmung darüber findet nicht statt.“     

 Mein per Video mit einer Vorbemerkung und 12 Punkte begründetes Anliegen an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft vom 27. Marz lautete, unter dem Titel „Zur Wiederherstellung und Verwirklichung der Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023“ und mit dem Motto: „Was die Satzung von Manu war für das Alt-Indische Volk und das Gesetz von Moses für das Israelitische Volk, das waren die Statuten Rudolf Steiners zur Neubegründung der Anthroposophischen Gesellschaft für das Neue Christentum des 6. Kulturzeitalters“ wie folgt:

 „Die Generalversammlung bittet den Vorstand  zu prüfen, ob die oben dargestellte Vorgehensweise um die an der Weihnachtstagung 1923 beabsichtigte, aber seitdem ernsthaft beschädigte und verlassene Form für die Pflege der anthroposophischen Bewegung als das neue Christentum im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023 zeit- und geistgemäss wieder herzustellen und zu verwirklichen auch rechtlich durchführbar ist und falls ja, dies innerhalb von 6 Monaten der Mitgliedschaft bekannt zu machen. Falls dies nicht möglich sei, möge der Vorstand angeben, wie es dann wohl möglich ist.“

 Um zu erklären, worauf „die oben dargestellte Vorgehensweise“ in dem Wortlaut  des Anliegens deutet, habe ich in der Vorbemerkung dieses Anliegens den Antrag von 2020 wiedergegeben, der dann von Justus Wittich vorgelesen wurde, wodurch dann diese heillose Verwirrung über eine im Grunde heilige Sache stattgefunden hat. Aber immerhin, mein Anliegen als Empfehlung wurde, obwohl nicht von der Generalversammlung, vom Vorstand angenommen und soll demnach in unsere Konstitutionsgruppe ausgearbeitet werden. 

II 

Wie es nun weiter ging, oder eben nicht, ist zunächst den zwei unterstehenden Briefen zu entnehmen. Der erste an Herrn Wittich war vom 28. Januar, 2021 mit der Bitte ihn an die Mitglieder des Kolloquiums verteilen (was glaube ich nicht geschah):

„Danke für die Einladung mit der Beilage ‚Chronologie der Konstitution Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft‘. Was mich aber sehr verwundert hat, ist die Wahl des Zitats von Rudolf Steiner aus 1917, also bevor der Weihnachtstagung, über die zog. Gleichgültigkeit der Statuten. Denn was sagte er damals am 27. Dezember 1923 während der Debatte über die Statuten?  Der Zentralvorstand wird als seine Aufgabe lediglich die Realisierung der Statuten zu betrachten haben; er wird alles ‚zu tun haben, was in der Richtung der Realisierung der Statuten liegt. Und damit ist eine grosse Freiheit gegeben. Aber zugleich weiss man auch, was man an diesem Zentralvorstand hat, denn man hat die Statuten und kann aus ihnen ein vollständiges Bild gewinnen von dem, was er jemals tun wird." (GA 260, S. 102). In allen meinen drei Anträge aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (http://willehalm-stiftung.blogspot.nl) und auch  schon vorher, habe ich auf diese Stelle Aufmerksam gemacht, und auf dem Satz, womit Rudolf Steiner seinen Bericht am 13. Januar 1924 an die Mitglieder über die Weihnachtstagung eröffnet:  ‚Der Anthroposophische Gesellschaft eine Form zu geben, wie sie de anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, das war mit der eben beendeten Weihnachtstagung am Goetheanum beabsichtigt.‘ (GA 260a, S. 27). Dies stellt das Thema Statut in ein ganz anderes Licht. Insbesondere, wenn man sich realisiert, dass, wie Reto Andrea Savoldelli in seiner "Trilogie über die Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum" gezeigt hat (www.das-seminar.ch), dass 9 von den 15 Statuten nicht mehr gültig sind und ich eben in meinen Anträge einen Weg versucht habe zu begründen, wie diese geist- und zeitgemäss wiederherzustellen sind.

Sie haben bei der Behandlung meines letzten Antrags am 31. Oktober [2020] gesagt, dass Sie bzw. der Vorstand diese Empfehlung angenommen hat, also darf ich wohl erwarten, dass nun daran auch Konsequenzen daraus gezogen werden. Ich schlage also mindestens jetzt vor das jetzige mit dem obigen Zitat zu ersetzen, und mir weiter zu sagen, ob Sie bzw. der Vorstand einverstanden sind oder eben nicht mit der Entflechtung der AAG, wie ich dies in meinem Antrag vorgestellt habe. Ich hoffe schon Samstag schon etwas darüber zu hören.“

 Als darüber nichts zu vernehmen war und ich selber nicht zu Wort kommen konnte schrieb ich Herrn Wittich am 8. Juni einen zweiten Brief mit zwei Beilagen: mein Anliegen und den Aufsatz von Reto Andrea Savoldelli „Der Verlust der sozialästhetischen Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“[2] (siehe Beilage), wo ich nochmals den etwas tiefer begründeten Vorschlag machte, das heutige, teilweise irreführendes Motto der Chronik zu ersetzen, frug um eine Gelegenheit dies darzustellen und um wiederum diesen Brief an Sie, Mitlieder des Kolloquiums zu verteilen. Hier also den 2. Brief: 

„Heute steht als Motto der Chronologie der Konstitution  der Anthroposophischen Gesellschaft:  ‚Meine lieben Freunde, für die anthroposophische Bewegung ist es höchst gleichgültig, ob sie diese oder jene Statuten hat, ob sie diesen oder jenen Namen trägt, aber für die anthroposophische Bewegung ist es von allergrößtem, von dem denkbar größten Werte, wenn sie wertvolle Mitglieder hat, die aus vollem Herzen und aus vollem Verständnis heraus überall da, wo sie können, wo es in ihrer Macht und in ihrem Karma liegt, in die gegenwärtigen Kulturströmungen eingreifen.‘

Wichtig ist, dass Rudolf Steiner dies in einem Diskussionsbeitrag auf der 5. Generalversammlung des Johannes-Bauvereins am 21. Oktober 1917 gesagt hat, also vor der Weihnachtstagung 1923 zur Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft. Aus dem was er da während der Diskussion über die Statuten am 27. Dezember 1923 gesagt hat, geht nämlich keinesfalls hervor, dass es der anthroposophischen Bewegung ‚höchst gleichgültig ist, ob sie diese oder jene Statuten hat‘.  Denn das Erste was er schrieb im Nachrichtenblatt am 13. Januar 1924 war: ‚Der Anthroposophischen Gesellschaft eine Form zu geben, wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, das war mit der eben beendeten Weihnachtstagung am Goetheanum beabsichtigt.‘ Und in dem Karmavortrag vom 18. Juli 1924 zu Arnheim beschrieb er den Inhalt dieser vom Michael und die seinen in der geistigen Welt imitierte anthroposophischer Bewegung als ‚das neue Christentum‘, welche also die dort anwesende anthroposophische Seelen vorbestimmt waren mittels eben dieser während der Weihnachtstagung beabsichtigten Form auf Erde zu pflegen.

Ich stelle also [nochmals] vor, das heutige Motto zu ersetzen durch dasjenige was Rudolf Steiner in der Diskussion über die Statuten am 27. Dezember 1923 auf der Weihnachtstagung sagte: ‚Der Zentralvorstand wird als seine Aufgabe lediglich die Realisierung der Statuten zu betrachten haben; er wird alles zu tun haben was in der Richtung der Realisierung der Statuten liegt. Und damit ist eine grosse Freiheit gegeben. Aber zugleich weiß man auch was man an diesem Zentralvorstande hat, denn man hat die Statuten und kann aus ihnen ein vollständiges Bild gewinnen von dem was er jemals tun wird. Dadurch ist auch die Möglichkeit geschaffen überall auf realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum Beispiel der Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die Aufgabe sein, zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat, die entsprechende Relation zu bilden.‘

Dieses Motto stellt uns ein zweifache Zielsetzung vor Auge, die es zu verwirklichen gilt. Erstens, wie ich in meinem Anliegen an die Generalversammlung vom 27. März dargestellt habe: die zeitgemässe Wiederherstellung und Realisierung der Statuten der Weihnachtstagung, denn 9 von den 15 Statuten sind nicht mehr in Funktion (Reto Andrea Savoldelli, Kapitel ‚Der stufenweise Verlust der sozialästhetischen Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft‘ aus Teil II seiner Trilogie ‚Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum‘).  Und zweitens, die Bildung der ‚einheitlichen Konstituierung‘ durch die ‚entsprechende Relation‘ auf Vorstandsebene zwischen der zu erneuernden Anthroposophischen Gesellschaft und heute ‚organisch wirksame‘ Organisationen, denn dies war das Kriterium das Rudolf Steiner damals benütze für die Aufnahme der Unterabteilungen in die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft.“

Nun, beide Bitten wurden auch nicht honoriert, auf jeden Fall, bekam ich keine Reaktionen. Ich habe beim letzten und vorletzten Treffen mit einiger Mühe  versucht meinen Vorschlag zur Ersetzung des Mottos darzustellen und gesagt, dass das Colloquium, im Widerspruch zum Motto der Chronologie, sich uferlos über die Namensfrage unterhalten hat, ob wohl es doch schon längst deutlich ist, dass der offizielle Name der Weihnachtstagung „anthroposophische Gesellschaft“ ist, aber auch von Rudolf Steiner A/allgemeine A/anthroposophische Gesellschaft benutzt wurde; Name ist eben „Schall und Rauch“, und dass es in erster Linie darum ginge zu verstehen, was Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung wesentlich intendiert hat und dass man nicht vom „gemischten König“ ausgehen und ihm nicht mit einer Lückenlosen Chronologie inthronisieren sollte, also dass es in geisteswissenschaftlicher Forschungsarbeit nicht, wie in der Naturwissenschaft, um das Seiende, sondern über das  Sein-Sollende geht, wobei das Seiende eine notwendige, aber untergeordnete Rolle zukommt. Ferner sagte ich, das was im Motto über Statuten steht nicht einfach übertragen werden darf auf die Weihnachtstagungsstatuten im Hinblick auf das was Rudolf Steiner z.B. bei und nach der Weihnachtstagung darüber gesagt hat und eben Herbert Witzenmann darüber wesentlich vertieft hat. (Ich hätte noch sagen können, dass der Vorstand auch das Anliegen von Eugen Meier zur Rehabilitation des Lebenswerkes von Herbert Witzenmann angenommen hat, wovon aber auch bis jetzt Nichts vernommen wurde.) Mein Vorschlag wurde ohne wirkliche Diskussion und Begründung, wie ich es bei den Generalversammlungen leider gewohnt bin, einfach vom Tisch gewischt. Nur C.M. und M. M. haben sich in persönlichen Emails zu meinem Vorschlag geäußert.

Ersterer indem er etwa schrieb, dass das von mir vorgestellte Motto nur den Vorstand angeht und nicht den Mitgliedern, und dass es darum ginge ein Motto oder Leitbild zu finden, dass eben alle inspirieren kann, wie es heißt in Motto „die aus vollem Herzen und aus vollem Verständnis heraus überall da, wo sie können, wo es in ihrer Macht und in ihrem Karma liegt, in die gegenwärtigen Kulturströmungen eingreifen.“ (Auf die von mir erwähnten Widersprüche zwischen dem Motto und der Vorgehensweise der Konstitutionsgruppe ging er nicht ein.)

Nun, mit diesen Einwände übersieht Moritz, dass es zwar Aufgabe des Vorstands ist, die Statuten zu realisieren, aber dass dies nur durch dasjenige erreicht werden kann, was dem vormaligen Vorstandsmitglied und Leiter der Sozialwissenschaftlichen Sektion Herbert Witzenmann in seiner sozialästhetischen Studie Gestalten oder Verwalten oder Gestalten – Rudolf Steiners Sozialorganik/ Ein neues Zivilisationsprinzip das Gegenstromprinzip nennt, d. h. dass aus der Begegnung der Initiative vom Vorstand und Anträge der Mitglieder eine gemeinsame ätherische Bewusstseinsschale entstehe, worin höhere Wesenheiten sich inkorporieren können. Daraus kann dann ein Reich der Übernatur gebildet werden als Basis für die Auseinandersetzung mit und Bekämpfung der Unternatur, wie dies Rudolf Steiner in seinem letzten Aufsatz „Von der Natur zur Unternatur“ uns als Vermächtnis hinterlassen hat.

Nach M. M., und er ist da nicht allein, da er im Wesentlichen die Geschichtspunkten der Rudolf Steiner Nachlassvereinigung (jetzt Stiftung) vertritt[3],  ist dies alles leider eine große Illusion, denn nach der Weihnachtstagung 1925 gäbe es keine anthroposophische Gesellschaft mehr und nachdem Rudolf Steiner gestorben ist, gäbe es niemanden mehr, der in der Lage war die spirituelle Kontinuität der Hochschule fortzusetzen. Man kann, nach M.M., nur von der heutigen Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft ausgehen. Er übersieht erstens, dass Paragraph 2 deren Statuten heißt: „Die Gesellschaft verfolgt ihre Ausgaben und Ziele nach dem ihr von Rudolf Steiner vorgeschlagenen en bei der Gründungsversammlung am 28. Dezember 1923 von den Mitgliedern einstimmig angenommen Gründungs-Statut.“ Nach Meeussen war Wilfried Heidt der erste, der auf die Verwechselung der Anthroposophischen Gesellschaft als Weihnachtstagungsgesellschaft und die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft als umbenannter Goetheanumbauverein hingewiesen hat, wie es auch in diesem 2. Paragraph noch immer zum Ausdruck kommt, etwas was aber leicht korrigiert werden kann. Er sieht, wenn ich ihm richtig verstehe, in das nicht anerkennen dieser Verwechselung das Konstitutionsproblem, aber die Verwechselung ist zunächst nichts mehr als eine Tatsache; wie es zu lösen ist, das ist die Frage.  

Er übersieht, zweitens, ein wirkliches Problem, nämlich dass, wie Savoldelli in seinem Aufsatz eben überzeugend dargestellt hat, dass 9 der 15 Gründungs-Statuten nicht mehr funktionsfähig sind, ausgeschaltet oder nicht begriffen, etwas das nicht nur in Dornach sondern in alle Anthroposophische Gesellschaften in ihren Satzungen nicht zum Ausdruck gebracht, nicht anerkannt wird. Da liegt leider die wirkliche Illusion, woran man aufwachen soll.

Drittens geht M.M. nicht wirklich auf den Vorschlag in meinem Anliegen ein, wie die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung als ein Teil der Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft wiederbelebt, wie aus der Asche auferstehen kann. Ich habe das in den folgenden Punkten zur Begründung meines Anliegens dargestellt (siehe auch Fußnote 1 für die Art und Weise, wie die „einheitliche Konstituierung“ gebildet werde kann):

 8. Dass mit dem am 8. Februar 1925 in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannten Goetheanum-Bauverein oder an der Weihnachtstagung 1926 keine Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft mit dem umbenannten Bauverein durchzog. „konkludentes Verhalten“ stattgefunden hat, wie dies in einem Urteil des Schweizerischen Gerichtshofs auf Grund von ungenügenden Urteilsgrundlagen im Jahre 2005 irrtümlich festgestellt wurde, denn dieser Begriff „konkludentes Verhalten“ kann nur angewendet werden, wenn beide Gesellschaftskörper eine Fusion bewusst wollen, was in diesem Fall nicht der Fall war.

9. Dass aber trotzdem vom Vorstand und der Mitgliedschaft über Jahrzehnte lang versucht wurde – obwohl in den dafür eigentlich juristisch ungeeigneten Rahmen der modifizierten Statuten des umbenannten Bauvereins – die Aufgaben und Ziele der Weihnachtstagungsgesellschaft weiter versucht zu verfolgen (Stichwort: gemischter König), wie auch im 2. Paragraphen der heutigen Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zwar später festgelegt wurde, ohne dass aber dabei deutlich gemacht wird, dass am 28. Dezember 1923 nicht die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft gegründet, sondern die Anthroposophische Gesellschaft neugegründet wurde.

10. Dass diese Jahrzehntelange Pflege der Kultur der Weihnachtstagung, wie dies auch durch das Riemer-Gutachten festgestellt wurde, und wie ich auch aus eigener langjähriger Erfahrung in Dornach bestätigen kann, nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts eine Wirklichkeitsbildende Wirkung hat, und dass man aus diesem Grund tatsächlich von einer konkludenten Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sprechen kann.

11. Dass somit die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auch die reale Möglichkeit hat diese Fusion im Sinne der von Rudolf Steiner erwünschten „einheitlichen Konstitution“ neu zu gestalten, d.h. zu gliedern, wo der Vorstand das verbindende Element zwischen den Gliedern darstellt, damit die Verwaltungsaufgaben außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ausgeführt werden können, und innerhalb dieser, auf Grund einer zeit-und geistgemässen Wiederherstellung des Gründungsstatuts, ein geistiger Freiraum einstehen kann für die Einwohnung des neuen Christentums für die Heilung von Mensch und Erde.

Zusammenfassung

Man kann das zweifache Konstitutionsproblem, wie es sich darstellt in dem vorgestellten Motto, in der Gestalt eines Kreuzes betrachten: deren vertikale Linie die Realisierung der Verbindung ist zwischen Himmel und Erde durch die Erschaffung einer gemeinsamen ätherischen Bewusstseinsschale für die Einverleibung des Neuen Christentums von Freiheit und Liebe, und deren horizontale Linie die sozialorganische weltweite Bildung der „entsprechenden Relation“ ist zwischen alle anthroposophische Gesellschaften und Organisationen, die als Unterabteilungen der neu zu etablieren Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sich orientieren an dem Gründungs-Statut der Weihnachtstagung, die nach Rudolf Steiner ein Welten-Zeiten-Wende-Anfang ist.


[1] Diese 4. Abteilung würde später zugefügt. Es könnte aber in der Neugestaltung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft alle beliebige anthroposophische Organisationen z.B. die Ita Wegmanklinik, Weleda usw. als Unterabteilungen aufgenommen werden, die „organisch wirksam“ sind, d.h. sich auf das Urbild der Sozialgestaltung, das neue Zivilisationsprinzip, die Sozialorganik orientieren, das durch die Weihnachtstagung inauguriert wurde, wie das in den Sozialästhetischen Studien von Herbert Witzenmann dargestellt wurde und worauf ich mich in meine Anträge und Anliegen seit 2018 stütze. 

[2] Diesen Aufsatz habe ich auf English übersetzt unter dem Titel „The Gradual Loss of Social-Aesthetic Qualification in the Anthroposophical Society and How to Restore It”. Auf den angegebenen Link sind auch das Anliegen und die früheren Anträge auf Englisch zu lesen. Meine langjährigen Bemühungen in Holland diesbezüglich sind hier versammelt.

[3] Diese Auflassung der Rudolf Steiner Nachlassvereinigung kam vorab in der sog. „Bücherfrage“ aus dem späten 60er Jahre zum Ausdruck, deren Leiter mit Marie Steiner nicht einsehen könnten oder wollten, dass die Veröffentlichung des esoterisches Werkes von Rudolf Steiner ohne gleichzeitige Verinnerlichung durch die während der Weihnachtstagung inaugurierten Erkenntnisgesellschaft als Metamorphose der urchristlichen Glaubensgemeinte ein Verstoß gegen das neue Christentums war, wie dies Herbert Witzenmann in seiner Einleitung zum Buch Das Christentum als mystische Tatsache und die Mysterien des Altertums von Rudolf Steiner auf großartige Weise dargestellt hat.  

Saturday, April 2, 2022

DAS KREUZ DER WEIHNACHTSTAGUNG - Antrag an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2022 am Goetheanum zur „Nicht-Entlastung des Vorstands“


Motto 

„Was die Satzung von Manu war für das Alt-Indische Volk
und das Gesetz von Moses für das Israelitische Volk,
das waren die Statuten Rudolf Steiners
zur Neubegründung der Anthroposophischen Gesellschaft
als die Form für das wahre Christentum der 6. Kulturepoche.“

Frei nach Rudolf Steiner, Valentin Tomberg und Herbert Witzenmann


Vorbemerkung 

Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft verfolgt nach §2 ihrer heutigen Statuten „ihre Aufgaben und Ziele nach dem ihr von Rudolf Steiner vorgeschlagenen und bei der Gründungsversammlung am 28. Dezember 1923 von den Mitgliedern einstimmig angenommenen Gründungs-Statut. Diesem Gründungs-Statut entsprechend obliegt ihr die Aufgabe der Pflege künstlerischer, wissenschaftlicher und erzieherischer Bestrebungen im Sinne des Goetheanum, der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft.“

Was nun der Aufgabe des Vorstands betrifft, so sagte Rudolf Steiner an dieser Gründungsversammlung der Weihnachtstagung am 27. Dezember  1923 das Folgende: „Der Zentralvorstand wird als seine Aufgabe lediglich die Realisierung der Statuten zu betrachten haben; er wird alles zu tun haben, was in der Richtung der Realisierung der Statuten liegt. Und damit ist eine große Freiheit gegeben. Aber zugleich weiß man auch, was man an diesem Zentralvorstande hat, denn man hat die Statuten und kann aus ihnen ein vollständiges Bild gewinnen von dem, was er jemals tun wird. Dadurch ist auch die Möglichkeit geschaffen, überall auf realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum Beispiel der Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die Aufgabe sein, zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat und dem Goetheanum-Bauverein, die entsprechende Relation zu bilden.“

Man kann die zweifache Aufgabe, die Rudolf Steiner hier beschreibt, in der Gestalt eines Kreuzes betrachten: deren vertikale Linie wäre die Realisierung der Verbindung zwischen Himmel und Erde durch die Erschaffung einer gemeinsamen ätherischen Bewusstseinsschale für die Aufnahme des neuen Erkenntnis-Christentums von Freiheit und Liebe. Rudolf Steiner schrieb im Nachrichtenblatt vom 13. Januar 1924 immerhin, dass mit der Neubegründung der Anthroposophischen Gesellschaft die Form beabsichtigt wurde, welche die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege bedarf, und er charakterisierte diese Bewegung am 18. Juli 1924 in Arnheim als das neue Christentum, welches den am himmlischen Michaelkultus in  der geistigen Welt beteiligten anthroposophischen Seelen vorbestimmt waren, um im „Aufbruch zur VI. Kulturperiode“ diese innerhalb der irdischen Menschheit vorzubereiten. So lautet nämlich der Titel einer Ausgabe der gesammelten, frühen  Aufsätze von Valentin Tomberg, aus denen unter anderem ersichtlich wird, inwiefern das für das verstehende Erleben des neuen Erkenntnis-Christentums die "Philosophie der Freiheit" von Rudolf Steiner die methodische Grundlage bildet.

Die horizontale Linie dieses Kreuzes der Weihnachtstagung enthielte dann, im Lichte der sozialästhetischen Studien Herbert Witzenmanns [1], die Orientierung, wie durch die „Bildung der entsprechenden Relation“ auf Vorstandsebene zwischen allen anthroposophischen Gesellschaften und Organisationen weltweit - als Unterabteilungen der neu zu etablierenden Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft - die Übereinstimmung mit dem Gründungs-Statut der Weihnachtstagung zu erreichen wäre, mit jener Weihnachtstagung also, die nach Rudolf Steiner einen Welten-Zeiten-Wende-Anfang enthielt. In seiner Einführung zum Buch "Das Christentum als mystische Tatsache und die Mysterien des Altertums" von Rudolf Steiner hat Herbert Witzenmann diesen  Welten-Zeiten-Wende-Anfang als die zeitgemäße Metamorphose der urchristlichen Glaubensgemeinde in der Zeit des Mysterium von Golgotha hin zu einer Erkenntnisgemeinschaft des neuen Christentum dargestellt.  Und wenn Rudolf Steiner in seinem einzigen Vortrag über dem Manichäismus am 11. November, 1904   in Berlin davon spricht, dass die äussere Organisationsform für das wahre Christentum der 6. Kulturepoche, „die Gemeinde, in der zuerst der christlichen Funke so recht Platz wird greifen können,“  schon jetzt in der heutigen 5. Epoche geschaffen werden muss, so kann man dies in dem Gründungs-Statuts der Weihnachtstagung erblicken. 

Doch im Laufe der Zeit gerieten 9 von den 15 Paragraphen des Gründungs-Statuts leider außer Funktion, da ihre Bedeutung nicht verstanden wurde. Dies hat Reto Andrea Savoldelli im Kapitel „Der stufenweise Verlust der sozialästhetischen Qualifizierung in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ im zweiten Teil seiner Trilogie Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum gezeigt.  Bevor somit die Statuten der Weihnachtstagung überhaupt realisiert werden können, müssten sie zuerst wieder in Kraft gesetzt werden.

Eine Vorgehensweise, wie die Wiederherstellung und Verwirklichung des Gründungsstatuts zu erreichen wäre, habe ich in einer Empfehlung ab 2018 in verschiedenen Anträgen, Anliegen, in Artikeln und Arbeitsgruppen sowohl in Dornach wie in Holland zu formulieren versucht.  So wurde an der Generalversammlung von 2020 ein wohlbegründeter Antrag unter der Bezeichnung „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ gestellt, der aber  unter der Versammlungsleitung des Vorstandsmitglieds Justus Wittich durch einen Nicht-Eintretens-Antrag diskussionslos vom Tisch gewischt wurde.

Um eine Wiederholung zu vermeiden und um endlich eine Diskussion zu ermöglichen im Sinne von Paragraph 8 der heutigen Statuten („Anliegen, die geistige Ziele und Aufgaben der Gesellschaft betreffen, werden nur in freier Aussprache behandelt. Eine Abstimmung darüber findet nicht statt."), habe ich anlässlich der letzten Generalversammlung vom 27. März 2021 keinen Antrag, sondern ein Anliegen unter dem Titel „Zur Wiederherstellung und Verwirklichung der Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023“ im grossen Saal des Goetheanum per Video-Übertragung vorgebracht. Sein Text (ohne Begründung) lautete wie folgt:

 „Die Generalversammlung bittet den Vorstand, zu prüfen, ob die oben [d.h. in meinem Antrag vom 2020] dargestellte Vorgehensweise um die an der Weihnachtstagung 1923 beabsichtigte, aber seitdem ernsthaft beschädigte und verlassene Form für die Pflege der anthroposophischen Bewegung als Erscheinung des neuen Christentums im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023 zeit- und geistgemäss wieder herzustellen und zu verwirklichen sei und im positiven Falle dies innerhalb von 6 Monaten der Mitgliedschaft bekannt zu machen. Falls dies nicht möglich sei, möge der Vorstand angeben, wie es dann sonst wohl möglich ist.“

Versammlungsleiter war wiederum Justus Wittich. Doch statt mein Anliegen einzuführen, las er irrigerweise stattdessen aus der Vorbemerkung meinen Antrag von 2020 vor. Danach wörtlich: „Herr Kelder empfehlt der Generalversammlung das und diese Empfehlung nehmen wir sowieso an, weil wir in der Konstitutionsgruppe dabei sind, diese Frage auszuarbeiten und mit den Mitgliedern für die Gesellschaftsgestaltung darauf einzugehen, aber die Frage ist, ob sie ins Gespräch kommen wollen zur Abstimmung, weil Herr Kelder ein Beschluss herbeibringen will [was eben nicht stimmt], dem Vorstand dies und jenes zu empfehlen und zu fordern.“ Nachdem seine Frage an die Generalversammlung, ob sie diesen Antrag [was kein Antrag sondern ein Anliegen war] behandeln will, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, sagte er: „Ich möchte Herrn Kelder berichten, wir sind im Vorstand dies zu unterstützen sehr einig, aber als Beschluss der Generalversammlung dies zu unterstützen ist es eigentlich ein Anliegen, aber kein Antrag.“

Justus Wittich hat also verschwiegen, dass ich 2021 ein Anliegen und gar keinen Antrag eingereicht hatte und damit auch keinen Beschluss der Generalversammlung herbeiführen wollte, sondern eine Diskussion über die Grundlagen unseren Gesellschaft eröffnen wollte, was er, aus Versehen oder was auch immer, leider verhindert hat. 

Nun nähern wir uns den Gründen, weshalb ich mich veranlasst sehe, diesen Antrag zur Nicht-Entlastung des Vorstands stellen zu müssen. Das Versprechen des Vorstandes, mein Anliegen bzw. meinen Antrag in der hierfür existierenden "Konstitutionsgruppe" weiter auszuarbeiten, wurde nämlich trotz zweifacher, schriftlicher Erinnerung in keiner Weise erfüllt. Anstelle dessen hat das leitende Mitglied dieses Kolloquiums Gerald Häfner, Leiter der Sozialwissenschaftlichen Sektion,  wiederholt betont, dass das Mandat der "Konstitutionsgruppe" eine solche Erörterung der Gesellschaftsgestaltungsfrage gar nicht zulasse. Diese soll unter formal-juristischen Geschichtspunkten ausschließlich die Chronologie der Konstitutionsgeschichte erarbeiten. Es gehe hier um Fakten, nur um Fakten, und nicht um Interpretationen. Dies ist aber eine tiefgreifend materialistische Vorgehensweise, wie man sie aus der Naturwissenschaft her kennt, die jedoch innerhalb des geisteswissenschaftlichen Gebietes ungeeignet ist, Geschweige angesichts des spirituellen Weihnachtstagungsimpulses, bei dem  vom Ideell-Urbildlichen auszugehen ist, wobei dem Faktischen und dem Juridischen eine untergeordnet darstellende  Rolle zukommt, welches allein im Hinblick auf das Urbildliche sachgemäß zu interpretieren ist.

Von einer Arbeit zur Gesellschaftsgestaltung, wovon Justus Wittich bei seinem Kommentar zu meinem Anliegen sprach, ja von einer Wiederherstellung des Gründungs-Statuts ist überhaupt nichts geworden. Eine solche wurde durch das eingeschränkte Mandat der Konstitutionsgruppe unmöglich gemacht, da es nicht beabsichtigt war. Es wundert denn auch nicht, dass nachdem schon die Konstitutions-Experten Mees Meeussen und Sebastian Boegner sich aus Unfrieden aus dieser Gruppe zurückgezogen hatten, ein anderes aktives Mitglied derselben, Thomas Heck, erklärte, dass auch er nicht weiter mitarbeiten kann, und, nachdem er sich beklagt hatte,  „dass es in gewisser Weise inzwischen als normal anzusehen ist, dass von Gerald Häfner und Justus Wittich inhaltliche Nachfragen nicht beantwortet werden“, er in einer Mail vom 24. März an das Kolloquium schrieb: „Zu der entscheidenden Frage nach der Identität der ‚Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft‘ sind wir gar nicht gekommen.“

Zu dieser entscheidenden Frage hat sich nun Herbert Witzenmann in nicht allein in seinen hier genannten Studien und Aufsätze vielfach und tiefgehend geäußert, sondern auch durch zahlreiche Vorträge, Seminaren  und Tagungen in seiner Funktion als Mitglied des Goetheanumsvorstandes und Leiters der sozialwissenschaftlichen Sektion. Trotz meiner wiederholten Empfehlungen, diese einzigartige gesamtgesellschaftliche Forschungsarbeit zur Kenntnis zu nehmen und anzuwenden, wie dies übrigens auch vom Häfners Vorgänger Paul Mackay empfohlen wurde, indem dieser im Nachrichtenblatt 9, 2005  schrieb, dass „Witzenmanns wegleitende Schriften zur sozialen Frage, wertvolles Arbeitsmaterial sind für jeden, der sich mit einer zeitgemäßen Sozialwissenschaft beschäftigen will“,  wurde also trotzdem dies bis heute vom Vorstand und Hochschulleitung übergangen. Dasselbe Schicksal erlitt das Anliegen von Eugen Meier, die Rehabilitation des Werkes  von Herbert Witzenmann betreffend, dass an der Generalversammlung von 2020 vom Vorstand entgegengenommen wurde, meines Erachtens aber bis heute nicht verwirklicht worden ist.

Die angeführten Vorkommnisse zeigen, dass leider kein Grund vorliegt, die Hoffnung zu hegen, dass es mit diesem heutigen Vorstand und der jetzigen Goetheanum-Leitung, deren Einsatz unbestritten wird, bei der Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im kommenden Jahr etwas wirklich Wahrhaftes zu feiern geben wird (es sei denn, ein Wunder passiert und/oder mein nun folgender Antrag wird angenommen). Höchstens kommt es zu einem nostalgischen Rückblick auf die ruhmreiche Vergangenheit, als Rudolf Steiner noch unter diesem Namen verkörpert war. Nein, bis heute ist leider (noch) nicht gut geworden, "was wir aus Herzen gründen, was wir aus Häuptern zielvoll führen" wollten. Es ist eigentlich eine Ungereimtheit, den Grundsteinspruch ohne Bewusstsein dieser traurige Tatsache unablässig zu zitieren, ohne alles zu tun, um die bei der Weihnachtstagung beabsichtigen Organisationsform des neuen Christentums im Sinne des Zeitgeistes wiederherzustellen.  Die peinliche Abwesenheit dieses neuen Zivilisationsprinzips ist die größte Bedrohung des Weltfriedens.

Unter der Voraussetzung, dass in einer anthroposophischen Gesellschaft die Entlastung des Vorstands nicht nur das Administrative, sondern auch das Geistige betrifft, d. h. dasjenige, was der Vorstand im Namen der Gesellschaft übernommen bzw. versäumt hat zu übernehmen um das Gründungs-Statut zu verwirklichen, stelle ich nun den folgenden Antrag: 

Antrag

Aufgrund der Vernachlässigung der von Rudolf Steiner dem Vorstand anvertrauten Hauptaufgabe, die allumfassende 15 Paragraphen  des Freiheitsstatuts der Anthroposophischen Gesellschaft als die angestrebte Formkraft des erneuerten Christentums auf Erden zu realisieren, sowie u.a. aufgrund der Nicht-Erfüllung des vom Vorstand an der letzten Generalversammlung ausgesprochenen Versprechens, das Anliegen Kelder zur Wiederherstellung jener seit der Weihnachtstagung schwer beschädigten und vernachlässigten Form in der sog. "Konstitutionsgruppe" auszuarbeiten, wird die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft gebeten, den Vorstand nicht zu entlasten.

Falls der Antrag angenommen wird, möge der Vorstand als Interim-Vorstand seine Geschäfte solange weiterführen, bis an einer außerordentlichen Generalversammlung ein neuer Vorstand gebildet werden kann, der bereit und in der Lage sein wird das Gründungs-Statut der Gesellschaft im Sinne des Zeitgeistes wiederherzustellen und dabei der von Rudolf Steiner in ihnen veranlagte sozialorganische Ordnung innerhalb des Geisteslebens  der Menschheit zur Verwirklichung zu verhelfen.