Tuesday, September 1, 2020

„Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ - Antrag von Robert Jan Kelder an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft im Goetheanum am 31.Oktober 2020

Zum Geleit: Unter dem obigen Titel  wurde diesen Antrag am 1. September vom Antragsteller an den Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach zusammen mit den Englischen und Holländischen Übersetzungen eingereicht. Er ist eine verkürzte, aber vertiefte Fassung des gleichnamigen Antrags, der im April für den auf 31.Oktober verschobenen Generalversammlung formuliert wurde und der unten auf dieser Site noch zu lesen ist. Wenn man mit dem Antrag einverstanden ist und ihn mitunterschreiben oder unterstützen möchte, kann man dies sowohl als Mitglied oder Nicht-Mitglied tun durch einen email an den Vorstandssekretariat (vorstandssekretariat@goetheanum.ch) und an den Antragsteller (willehalm@gmail.com) zu schicken. Denn dies steht jedermann offen, aber nur Mitglieder haben Stimmrecht an die Generalversammlung. 

ANTRAG

Zur zeit- und geistgemäßen Widerherstellung der Form, welche die anthroposophische Bewegung oder das neue, wahre Christentum zu ihrer Pflege auf Erde braucht als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter möge die Generalversammlung dem Vorstand empfehlen ein gesamtgesellschaftlicher Prozess der erforderlichen Bewusstseinsbildung und sozialorganischer Gestaltung zu initiieren und zu unterstützen, der im Rahmen der Jahrhundertfeier 2023  zur Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in drei Unterabteilungen führen soll, nämlich: die Anthroposophische Gesellschaft als solche, deren Verwaltung und die Administration des Goetheanum-Baues.

Da die Form der Landesgesellschaften die Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen darf, möge die Generalversammlung ebenfalls beschließen sie anzuregen, ihre Konstitution auch, wo nötig, in einem Gefäß zu verändern, dergestalt wie sie die anthroposophische Bewegung oder das neue Christentum zu ihrer Pflege braucht. 

VORBEMERKUNG

Der Titel dieses Arbeitsantrags „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ ist eine Variation  auf das ursprüngliche Programm der General­­versammlung und Jahreskonferenz vom April 2020, das unter dem Motto aus den Leitsätzen Rudolf Steiners stand: „In Liebe wollend sich der Welt verbinden - Wie können wir gesundend für Mensch und Erde wirken?“. „Es wäre“, so heißt es im Programm, „in den Morgenplena verbunden gewesen mit dem Blick auf die aktuellen Nöte der Gegenwart in Bezug auf die Erde (Klima und Landwirtschaft), die Gesundheit (100 Jahre Anthroposophische Medizin) und die heu­tige seelische Not des Menschen und deren Überwindung. „

Nun ist diese Anregung des ursprünglichen Mottos „In Liebe wollend sich der Welt verbinden“ eigentlich Sache des jeden einzelnen Mitglieds,  nicht also etwas, was die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft als solche beschließen könnte auszuführen, während demgegenüber die Empfehlung „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“ sehr wohl etwas ist, was in der Kompetenz und im Entscheidungsbereich dieser Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft liegt.

Diese Stellung soll nun im Hinblick auf die aktuelle kritische Weltlage kurz begründet werden mit Bezüge auf das Werk von Rudolf Steiner, Herbert Witzenmann, Valentin Tomberg, Judith von Halle, Reto Andrea Savoldelli und eigene Beobachtungen aus mehr als 40 Jahre Erfahrungen aus dem Leben der Anthroposophischen Gesellschaft sowohl in Dornach als in den Niederlanden. (Die dazu gehörige Hinweisen, Zitaten und Quellen sind in der längeren Begründung  dieses Antrags von 9 Seiten zu lesen auf http://Willehalm-Stiftung.blogspot.nl). Als eine angestrebte Rehabilitation der Anthroposophischen Gesellschaft schließt es an an dem Anliegen von Eugen Meier an diese Generalversammlung zur „Rehabilitation“  der Person und des Werkes von Herbert Witzenmann (1905-1988), ehemaliges Vorstandsmitglied und Leiter der Jugendsektion und die der Sozialwissenschaft am Goetheanum.   

KURZBEGRÜNDUNG 

„Der Anthroposophischen Gesellschaft eine Form zu geben, wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht“ wurde von Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung 1923 am Goetheanum beabsichtigt  (Nachrichtenblatt vom 13. Januar 1924, GA 260a, S. 27).

 Dass mit „anthroposophische Bewegung“ Rudolf Steiner das während dem Michael-Kultus in der geistigen Welt vorbereitete „neue Christentum“ gemeint hat, und dessen Hauptgegner den von Ahriman inspirierten „neuen Arabismus“ erläutert er 1924 zu Arnheim im seiner drei Vorträge über das Karma der anthroposophischen Bewegung und der Anthroposophischen Gesellschaft (GA 240), wobei er unter den neuen Arabismus lediglich die von den Arabern im Mittelalter entwickelten und später von den Europäer weiterentwickelten Denk- und Beobachtungsweise der materialistischen Naturwissenschaft im Auge hat, die das Seelisch-geistige nur als Epiphänomen, d.h. als nicht-existente Begleiterscheinung des Physischen auffasst.

Dass nun die früher Prinzipien und jetzt Gründungsstatut genannten Statuten der Weihnachtstagung eben genau als die Form gemeint waren, welche die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, dass zudem mit der Weihnachtstagung ein neues Zivilizationsprinzip als die Form dieses neuen Erkenntnis-Christentums, die Sozialorganik inauguriert  wurde, eine Form, die überall auf der Erde mit der nötigen moralischen Intuition, Phantasie und Technik verwirklicht werden kann, dass ferner die dynamische Dreigliederung des Gründungsstatuts mit den drei Versen der Grundsteinmeditation über das Geist-Erinnern, Geist-Besinnen und Geist-Erschauen zusammenhängen, und dass schließlich das Gründungsstatut das ideelle Ebenbild des Menschheitsrepräsentanten darstellt, all dies und mehr hat das ehemalige Vorstandsmitglied Herbert Witzenmann u.a. in seinen zwei Sozialästhetischen Studien  Die Prinzipien der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Lebensgrundlage und Schulungsweg (Dornach, 1984)[1] und Gestalten oder Verwalten – Rudolf Steiners Sozialorganik/ Ein neues Zivilisationsprinzip (2. Auflage, Dornach 1986)[2] herausgeforscht, oder ist daraus abzuleiten.  Darauf wurde schon hingewiesen in meinem (verhinderten) Antrag an die Generalversammlung am Goetheanum vom Jahre 2018„Über Trümmern Vertrauen – Zum Wiedergewinn des realen Bodens worauf wir bauen können[3], in meinem Text für die Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung“ im Herbert Witzenmann Zentrum in Dornach am Weihnachten 2018 „Die Weihnachtstagung als eine zeitgeschichtliche Metamorphose des Mysteriums von Golgotha und ihre Verwirklichung als ewige Aufgabe [4] und in meinem (mittels einem Geschäftsordnungsantrag vom Herrn Andreas Kiepke sofort vom Tisch gewischten) Antrag „Zur Befreiung vom gemischten König am Goetheanum  und Reetablierung der Anthroposophischen Gesellschaft[5] an die Generalversammlung 2019.  Will man die Begründung dieses Antrags zur Erneuerung bzw. Wiederherstellung des Weihnachtstagungsimpulses als die Schöpfung der sozialen Leiblichkeit des Neuen Christentums verstehen und dazu beitragen sie wiederherzustellen, beziehungsweise zu heilen, ist das Studium dieser Texte absolut erforderlich.

Eine zusätzliche Quelle für die tiefere Begründung dieses Antrags, worauf ebenfalls in den früheren Anträge hingewiesen wurde, ist nun das anthroposophische Werk von Valentin Tomberg, insbesondere sein Buch Anthroposophische Betrachtungen über das Neue Testament. Im 2. Kapitel dieses Buches  „Die Auswirkungen der Versuchung in der Erdenmission Jesu Christi  und im Schicksal der Menschheit“ wird im 3. Teil „Die Verwandlung der äußeren Folgen des Sündenfalls der Menschheit durch Christus“ an Hand der philosophischen und mystischen Bücher Rudolf Steiners einen wirklichkeitsgemässen Begriff vom dem Wesen des „Reiches Gottes“, von den „Wundern“ des Christus Jesus und von der großen Idee der Gottesfreundschaft geschaffen (S. 47 ff.). „Die Aufgabe des Menschen besteht darin an dem Punkt, wo das Geschaffene, das Fertige der Welt aufhört, aktiv einzugreifen und den unvollendet gebliebenen Vorgang weiterzufuhren. Dann übernimmt der Mensch die Forstsetzung des Schöpfungswerkes Gottes und wird dadurch selbst zu einem bewussten Mitarbeiter, zum Freund Gottes […] Man kann auch mit anderen Worten sagen: die fertigen Naturreiche – und auch das Menschenreich, wie es geworden ist – sind da, aber der Mensch kann ein weiteres, noch nicht verwirklichtes Reich verwirklichen – das Reich Gottes.“

Wenn man nun diesen und die vorigen Gedankengänge mitvollziehen kann, ist es nur ein „kleiner Schritt“ um zur Auffassung zu gelangen, dass der große Gottesfreund Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung eben beabsichtigt hat das Reich Gottes auf Erde der Form nach zu verwirklichen, dass dabei die Grundsteinmeditation die erneute Erkundigung dieses Reiches von Freiheit und Liebe ist, während die Statuten der Weihnachtstagung die Leitlinien zur ihrer Verwirklichung darstellen, und dass der Menschheitsrepräsentant Rudolf Steiners die Zugangspforte zu diesem Himmelreich auf Erden bildet, wo die Gegenmächte keinen Einfluss mehr ausüben können, neutralisiert sind. (Dass dieser Weihnachtstagungsimpuls, wie von vielen Konstitutionsforschern des Öfteren behauptet wurde und wird, endgültig gescheitert sei, ist genauso so irreführend wie zu behaupten, dass das Mysterium von Golgotha und die Stiftung des Reich Gottes von Freiheit und Liebe auf Erde durch Christus Jesus ebenfalls misslungen sei, weil das Christentum anscheinend gar nicht verwirklicht wurde. Dieses wurde, wie hingedeutet, von Rudolf Steiner durch das Mysterium der Weihnachtstagung erneuert und das nun der Verwirklichung durch die Seinigen harrt  als eine Form der göttlichen Magie, wo sich der Wille der geistigen Welt in Freiheit verbinden soll mit dem Willen der dazu aufgerufenen Menschen, modernen Gottesfreunden.) 

Wie dies nun noch weiter begründet werden kann, ist zu entnehmen aus dem was Rudolf Steiner schon am 11. November 1904 zu Berlin in seinem einzigen Vortrag (GA 93, S. 76), über den Manichäismus ausgeführt hat, nämlich „das wahre Christentum“ erst in der nächsten, sechsten Kulturzeitalter völlig verwirklicht werden kann, aber schon in diesem fünften Zeitalter vorbereitet werden muss.

Gerade diese Form wurde meiner Ansicht nach von Rudolf Steiner mit der Weihnachtstagung beabsichtigt, und wenn er damals bei der Besprechung der Statuten sagte, die Aufgabe des Vorstands sei lediglich diese allumfassenden Freiheitsstatuten zu realisieren, bedeutet dies also die Form zu verwirklichen,  welche das neue, wahre Manichäische Christentum der Zukunft zu ihrer Pflege braucht und dieses, frei nach dem Motto der Jahrestagung, in welcher die Generalversammlung von April hätte eingebettet werden sollen, „wollend in Liebe der Welt verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“. Wie auch von Judith von Halle in ihrem Büchlein  Die Coronavirus-Pandemie – Anthroposophische Gesichtspunkten dargestellt, ist dies auch das Heilmittel für den vom materialistischen Zivilisationsprinzip verursachten Krankheiten wie Covid- 19 [6] sowie weitere der Menschheit und Erde akut bedrohende Symptome, wie dem Transhumanismus, die von der Herrschaft des unrechtmäßigen Fürsten dieser Welt mittels dem „neuen Arabismus“ hervorgehen. 

Jetzt kommt aber die Kehrseite! Schon kurz nach dem Tod von Rudolf Steiners am 30. März 1925, gab es tiefe Spannungen im Restvorstand, die 1935 zur Ausschaltung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede (was durch ein Beschluss der Generalversammlung 2018 wieder aufgehoben wurde) sowie der Englischen und Holländischen Landesgesellschaften führten (was schon in den 50er Jahren rückgängig gemacht wurde) und danach zur Entfremdung von Albert Steffen und Marie Steiner, die 1944 in ihrem Vorwort des Buches über die Weihnachtstagung (GA 260) schrieb: „Wir sind dem Ruf nicht gewachsen gewesen.“ So hat die Anthroposophische Gesellschaft nach ihrer Neugründung an der Weihnachtstagung 1923 keine weitere Generalversammlungen abgehalten, und wurde es indessen irrtümlich geglaubt, dass der am 8. Februar 1925 in „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannte Goetheanum-Bauverein die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung selber wäre.  Es fand damals auch keine Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft mit dem umbenannten Bauverein durch „konkludentes Verhalten“ statt, wie dies in einem Urteil des Schweizerischen  Gerichtshofs auf Grund von ungenügende Urteilsgrundlagen im Jahre 2005 irrtümlich festgestellt wurde, denn dieser Begriff „konkludentes Verhalten“ kann nur angewendet werden, wenn beide Gesellschaftskörper eine Fusion bewusst wollen, was eben in diesem Fall gar nicht der Fall war.  Trotzdem wurde aber vom Vorstand und der Mitgliedschaft über Jahrzehntelang versucht – obwohl in den dafür eigentlich juristisch ungeeigneten Rahmen der modifizierten Statuten des umbenannten Bauvereins – die Aufgaben und Ziele der Weihnachtstagungsgesellschaft weiter zu verfolgen (Stichwort: gemischter König). Dies wurde auch im 2. Paragraphen der heutigen Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zwar später festgelegt,[7] ohne dass aber dabei deutlich gemacht wird, dass am 28. Dezember 1923 nicht die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, sondern die Anthroposophische Gesellschaft neugegründet wurde, und ohne darauf  hinzuweisen, wie dies Reto Andrea Savoldelli im Kapitel „Der stufenweise Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“ aus dem 2. Band seiner Trilogie Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum (1972-1988) (Basel, 2017)  ausführlich dargestellt hat,  dass im Laufe der Zeit sogar 9 der 15 Paragraphen des Gründungsstatuts aufgehoben, missachtet oder ausgeschaltet wurden![8]           

Wie dem auch sei, diese Jahrzehntelange Pflege der Kultur der Weihnachtstagung, wie dies auch durch das Riemer-Gutachten festgestellt wurde, und wie ich auch aus eigener langjährigen Erfahrung in Dornach bestätigen kann, hat dies aber nach dem Prinzip des Gewohnheitsrechts eine Wirklichkeitsbildende Wirkung. Darum kann man aus diesem Grund tatsächlich von einer konkludenten Fusion der Anthroposophischen Gesellschaft und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sprechen. Somit hat die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auch die reale Möglichkeit diese Fusion im Sinne der einheitlichen Konstitution neu zu gestalten, zu gliedern, wo der Vorstand das verbindende Element zwischen den Gliedern darstellt, damit die Verwaltungsaufgaben außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ausgeführt werden können, und somit innerhalb dieser, auf Grund einer zeit-und geistgemässen Wiederherstellung des Gründungsstatuts, ein geistiger Freiraum einstehen kann für die Einwohnung des neuen Erkenntnis-Christentums für die Heilung von Mensch und Erde. Damit wäre dann das im Prinzip größte Sozialkunstwerk des 20. Jahrhunderts wiederhergestellt als ein Reich der Übernatur, welche sich gegen die Machinationen aus dem das Reich der Unternatur mittels dem neuen Arabismus erfolgreich standhalten kann. 

KONKLUSION

Aus dem Vorangehenden ergibt sich, dass die Konstitutionsfrage in erster Linie keine bloß juristische Angelegenheit ist, sondern die Frage, wie die ursprüngliche Form des neuen Christentums, die im Laufe der Zeit nach der Weihnachtstagung korrumpiert und juristisch verlassen wurde zeit- und geistgemäss wiederhergestellt werden kann als Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter beginnend etwa im 4. Millennium. Als die Frucht meiner Bemühungen der letzten fast 20 Jahre, sowohl in Dornach als in Holland, die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung zu erneuern in Dienst dieses zukünftigen Manichäischen  wahren Christentums,  wird mit diesem Arbeitsantrag  eine Zielsetzung ins Auge gefasst, die meiner Auffassung nach völlig übereinstimmt mit dem was Rudolf Steiner beabsichtigt hat, und die darum für Hochschul- und heutige Vorstandsmitglieder nicht einfach freilassend sein kann, da sie immerhin eine Freiheitspflicht übernommen haben in Übereinstimmung mit der Leitung der Freien Hochschule zu handeln, also mit Rudolf Steiner selber oder seinem Werk, da er keine Nachfolger ernannt hat. Was indessen offen und frei bleibt, sind die gemeinsam zu entwickelnde und vollziehende Schritte, die zu diesem Ziel führen sollen. 

Hoffentlich wird mit der Darstellung dieses Antrags und der darauffolgenden kurzen Diskussion einen ersten Beitrag dazu geliefert. Falls es nicht zu einer Diskussion kommen soll, könnte man diesen Antrag an einer Kommission, beziehungsweise die schon bestehende Konstitutionsgruppe weitergeleitet werden, die dann bei der nächsten Generalversammlung über ihre Befindungen Auskunft geben könnte.  Und hoffentlich wird von der Generalversammlung eingesehen, das wiederum ein Geschäftsordnungs-Antrag einzubringen in der irrigen Auffassung, dass diese Empfehlung an den Vorstand nicht zu verwirklichen sei, zu verwerfen sei, denn wieso ist eine Empfehlung nicht zu verwirklichen? Wenn dem Antrag zugestimmt wird, bedeutet dies lediglich, dass statt die Empfehlung von mir gemacht wird, sie von der Generalversammlung ausgeht, was ihr viel mehr Gewicht verleiht und deswegen es etwas schwerer sein wird sie einfach zu vernachlässigen, etwas was früher leider viel zu oft passiert ist.   



[1] Diese Studie wurde übersetzt ins Englische auf http://charter-of-humanity.blogspot.nl  und ins Niederländische auf http://handvest-der-menselijkheid.blogspot.nl

[2] Auch diese Studie wurde übersetzt ins Englische auf http://create-or-administrate.blogspot.nl und ins Niederländische auf http://www.willehalm.nl/fonds/vormgevenofbeheren.htm

[6] Judith von Halle: Die Coronavirus-Pandemie – Anthroposophische Gesichtspunkte (Dornach 2020). Darin schreibt sie (auf S. 108) in Bezug auf das Meditieren des Wahrspruches  Rudolf Steiners „Das Schöne bewundern“: „Dann verwirklichen wir nichts Geringeres, als das Reich des Vaters, um dessen Kommen wir im Vaterunser bitten, auf unser Menschheitsumfeld zu erweitern.“ Darüber sind in dieser Begründung des Antrags weitere Hinweise zu finden, wie dieses Reich des Vaters als das Menschenreich von Freiheit und Liebe auf Erde zu verwirklichen sei.

[7] „Die Gesellschaft verfolgt ihre Aufgaben und Ziele nach dem ihr von Rudolf Steiner vorgeschlagenen und bei der Gründungsversammlung am 28. Dezember 1923 von den Mitgliedern einstimmig angenommenen Gründungsstatut.“ (Broschüre der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach, 2017, S. 9).

[8] Dieses Kapitel ist Online erhältlich: http://das-seminar.ch. In meinem Antrag „Über Trümmern Vertrauen“ (zu finden auf http://Willehalm-Stiftung.blogspot.nl)  wurde diesen sozialästhetischen Verlust in der Anthroposophischen Gesellschaft wie folgt zusammengefasst: „Dies ist der Fall bei 3 von den 4 sich nach außen wendenden Statuten (d. h. 5, 9 und 13), die im Sinne einer Gesellschaft von freien Geistern ihre Motive darstellen und zusammenhängen mit dem Geist-Erschauen. Ebenfalls ausgeschaltet oder nicht realisiert worden sind 6 von den 7 Mittebildenden Statuten   (d. h. 4,6,8,10,12 und 14), die zusammenhängen mit dem Geist-Besinnen und alle Gesellschaftsorgane darstellen (wie z.B. die Jahresversammlung, wo Zentrum und Peripherie zusammenkommen sollen). Unbeschädigt sind zwar die sich nach innen wendenden Statuten (3,7,11 und 15), die zusammenhängen mit dem Geist-Erinnern und allemal Menschen repräsentieren (die 700 bis 800 Teilnehmer der Weihnachtstagung, Rudolf Steiner selber, die künftigen Mitglieder der Arbeitsgruppen und den Gründungsvorstand). Aber diese Triebfederartige Statuten können mit den fast allen aufgehobenen Motivartigen Statuten nicht vereinigt werden, weil fast alle Mittebildenden Statuten nicht mehr funktionsfähig sind. Dadurch kann eine Gesellschaftshandlung im Sinne der Philosophie der Freiheit, dass eine Handlung die Vereinigung von Triebfeder und Motiv ist, kaum mehr zustande kommen, da „der reale Boden“ [Rudolf Steiner an der Weihnachtstagung] auf dem wir arbeiten sollen, weitgehend eingestürzt ist.