Saturday, February 16, 2019

Zur Befreiung vom gemischten König am Goetheanum und Reetablierung der Anthroposophischen Gesellschaft - Antrag von Robert Jan Kelder an die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2019 am Goetheanum mit zwei Beilagen

Vorbemerkung

Dieser Antrag betrifft die Bewusstseins- und Strukturvoraussetzungen zur Änderung bzw. Wiederherstellung der Statuten der Weihnachtstagung, die jetzt Gründungs-Statut genannt werden, im Sinne einer „einheitlichen Konstituierung“. Weil dies eine Angelegenheit im Bereich des Rechtlebens ist, kann darüber, nach Paragraph 8 der Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft,  auch abgestimmt werden.  Da er eine freilassende Empfehlung der Generalversammlung zu ihren Vorstand und Kräfte-Vorstand ist, greift er dabei nicht ein in ihre Freiheit. Bei mögliche Uneinigkeit über die Frage, ob dies nun wirklich ein Antrag oder ein Anliegen ist, kann letztendlich dies nur durch die Generalversammlung als höchste Organ der Gesellschaft durch eine Abstimmung beschlossen werden.

Update: Der Antrag wurde vom Vorstand wohl publiziert, aber nachdem ich nur einige Sätze an der GV darüber sprechen konnte, wurde vom Versammlungsleiter Justus Wittich sofort ein Nichteintreten- Geschäfstordnung angenommen von einem Mitglied der später online geschrieben hat, er wolle nicht über diesen Antrag abstimmen, weil er nicht durchführbar wäre. Dies ist aber doppelter Unsinn, denn wieso ist eine Empfehlung an den Vorstand nicht durchführbar? Und wenn  dieses Mitglied nicht darüber stimmen möchte, hätte er seine Stimme enthalten können! Eine Aussprache fand also überhaupt nicht statt, und auch war die Art und Weise, wie der Antrag unter dem Tisch gefegt wurde nicht statthaft, denn dieses Mitglied hätte seinen Geschäftsordnungsantrag erst kurz begründen mussen, wonach ich die Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, um dies zu widersprechen, bevor  die Abstimmung überhaupt hätte stattfinden sollen. Dies ist immerhin Usance im Schweizer Vereinsrecht. Durch sein Vorgehen hat der Zentralvorstand gezeigt, dass er nicht den guten Willen hat um eine Aussprache stattfinden zu lassen über diesen grundlegenden Antrag.  Auch keiner der Landesvertreter, die von diesem Antrag auch angesprochen wurden, hat sich zu Wort gemeldet. Fazit: Eine sehr ungerechte und eintäuschende Behandlung meines Anliegens.    

Antrag

Die Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2019 empfehlt   erstens  ihren Vorstand die einzige Aufgabe, die Rudolf Steiner während der Weihnachtstagung 1923 dem Zentralvorstand anvertraut hat, zu ergreifen, nämlich die jetzt Gründungs-Statut genannte 15 Weihnachtsstatuten Zeit- und Geistgemäss zu realisieren. Da aber das Gründungs-Statut im Laufe der Zeit zum größten Teil außer Kraft gesetzt und erheblich geschwächt wurde,  soll es erstmal wieder herstellt werden, bevor es überhaupt realisiert werden kann. Auf diesen „realen Boden“ kann dann der Vorstand die von Rudolf Steiner geforderte „einheitliche Konstituierung“ der Anthroposophischen Gesellschaft und  organisch aktiven Vereinigungen, wie damals z. B. dem Goetheanum Bauverein,  schaffen durch die Bildung der „entsprechenden Relation“, d.h. das richtige Verhältnis zwischen den Bereichen des Gestaltens und Verwaltens um dadurch das Goetheanum endlich von ihrem „gemischten König“ zu befreien.
            Weil zweitens die Statuten der Landesgesellschaften und die Form der übrigen Gruppen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft die Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft nicht widersprechen dürfen, werden darüber hinaus  die „Kräftevorstände“, wie die am Goetheanum in Dornach anwesende Vorstände dieser  Landesgesellschaften genannt werden, ebenfalls empfohlen auch ihre Statuten, insoweit dies noch nicht erfolgt ist, zeit- und geistgemäss in Übereinstimmung mit dem Gründungs-Statut zu bringen und auf diese Grundlage das richtige Verhältnis zwischen Gestalten und Verwalten zu schaffen.
           
Begründung

Wie mein rechtzeitig eingereichten, aber vom Vorstand unrechtmäßig  abgewiesen Antrag an die letztjährige Generalversammlung  Über Trümmern Vertrauen  - Zum Wiedergewinn des Realen Bodens worauf zu bauen ist zum Traktandenpunkt: Verlängerung der Amtszeit von Paul Mackay und Bodo von Plato, den ich auch nicht als Stimmempfehlung vor der Versammlung vortragen konnte wegen dem Tumult im Saal (siehe die Beilage 1 am Ende dieses Textes), sowie die Freie Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung 1923“, die während der Weihnachtstagung 2018 am Goetheanum ein Seminar im Herbert Witzenmann Zentrum durchgeführt hat unter dem Titel „Die Weihnachtstagung [1923] als eine zeitgeschichtliche Metamorphose des Mysteriums von Golgotha und ihre Verwirklichung als ewige Aufgabe, gründet sich dieser Antrag ebenfalls u.a. auf das Gesamtwerk von Rudolf Steiner, insbesondere auf seine Vorträge über das Karma der Anthroposophischen Gesellschaft und der Inhalt der anthroposophischen Bewegung, gehalten zu Arnheim im Juli 1924. Er gründet sich ferner auf das Werk des christlichen Hermetikers Valentin Tomberg (1900-1973), insbesondere auf seine „Anthroposophische Betrachtungen über das Neue Testament“ aus dem Jahren 1935 bis 1938[1],  ferner auf das Werk von Herbert Witzenmann (1905-1988), insbesondere  auf seine sozialästhetische Studien als Arbeitsmaterial zur Spiritualisierung des Zivilisationsprinzips und seine 13-teilige Einführung auf das Buch „Das Christentum als mystische Tatsache und Die Mysterien des Altertums“ von Rudolf Steiner, dann auf die Trilogie von Reto Andrea Savoldelli über die Tätigkeit von Herbert Witzenmann als Vorstandsmitglied und Leiter der Jugend- und sozialwissenschaftliche Sektionen am Goetheanum, und schließlich natürlich auf meine eigene Gedanken und Beobachtungen als mehr dann 40-jähriges Mitglied der  Gesellschaft und Hochschule. Dabei  versuche  ich die von Rudolf Steiner geforderte Freiheitsplicht für Hochschulmitglieder zu erfüllen um  im Einklang mit der Leitung am Goetheanum zu handeln. Darunter verstehe ich nur Rudolf Steiner selber, denn er hat keinen Nachfolger ernannt. Es gilt also sich mit seinem Wesen oder mit seinem Werk intuitiv zu verbinden, und da, wo von andere Hochschulmitglieder davon abgewichen wird, mit ihnen ins Gespräch zu treten um sich über die Grundlagen der Gesellschaft und Hochschule zu einigen. Denn nur in eine gemeinsam aufgebaute Bewusstseinssschale kann die geistige Welt sich heilend und heilsam hineinversenken.

Ich versuche nun die wesentliche Gedankenschritte kurz zusammenzufassen, warum es sich bei dem  letztjährigen abortierten Antrag und der freien Arbeitsgruppe „100 Jahre Weihnachtstagung 1923“ handelte und jetzt auch hier handelt:

Die Weihnachtstagung 1923 zur Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft war ein Versuch von Rudolf Steiner das Reich Gottes auf Erde zu realisieren, das von Jesus Christus während des Mysteriums von Golgotha als das Reich der 10. Hierarchie von Freiheit und Liebe gegründet wurde und dass es gilt in seinem Sinne fortzusetzen. Dabei ist die an die Menschenseele gerichtete Grundsteinmeditation Rudolf Steiners die erneute Verkündigung dieses Reiches und sind die Statuten der Weihnachtstagung die Grundlinien für die Verwirklichung der Anthroposophischen Gesellschaft als die Form, welche die himmlische anthroposophische Bewegung, also das Neue Christentum (Rudolf Steiner, Arnheim am 18. Juli 1924) für ihre Pflege auf Erde  benötigt (Rudolf Steiner im Nachrichtenblatt am 13. Januar 1924).[2] Diese 15 Statuten, dreigegliedert in eine viermalige Wendung nach außen und eine viermalige Wendung nach innen, vermittelt durch eine siebenfache doppelte Mitte, entsprechen die drei Strophen der Grundsteinmeditation (Herbert Witzenmann)  und sind (nach Valentin Tomberg) eine Auferstehung der drei letzten der neun Seligpreisungen der Bergpredigt. Diese allumfassende Freiheitsstatuten sind überdies das ideelle Ebenbild des ebenfalls dreigegliederten Menschheitsrepräsentantes von Rudolf Steiner, der mit dem eingestürzten Luzifer und dem verbannten  Ahriman den Eingangstor zum seelischen Reich Gottes auf Erde darstellt, wo also die Versucherwesen keinen Einfluss mehr ausüben können.

Die Realisierung dieser Statuten hat nun Rudolf Steiner an der Weihnachtstagung  als die einzige Aufgabe dem Vorstand anvertraut und damit  indirekt ebenfalls an die Vorstände  der Landesgesellschaften, denn gemäß dem Gründungs-Statut dürfen die Statuten der Gruppen dieses Statut der Anthroposophische Gesellschaft nicht widersprechen. Wie man aus diesem Statut, nach Rudolf Steiner,  sogar ein vollständiges Bild gewinnen kann von dem was er [der Vorstand] jemals tun wird, hat eben Herbert Witzenmann  gezeigt in seiner ersten sozialästhetischen Studie „Die Prinzipien der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft als Lebensgrundlage und Schulungsweg“, die im Jahre 1984 in einer 2. umgearbeiteten Auflage mit zwei Abhandlungen „Ein Weg zum geistigen Goetheanum“ und „Über das Wesen der Freien Hochschule“ veröffentlicht wurde. Er hat nämlich entdeckt, dass in diesen 15 früher Prinzipien genannte Statuten das Urbild des sozialen Organismus zum Ausdruck kommt, d. h. eine Polarität  vermittelt oder verbunden durch eine doppelte Mitte des Gegenstromprinzips. Ein Abbild dieses Urbild als das neue, durch die Weihnachtstagung von Rudolf Steiner gegründete universelles Zivilisationsprinzip, die Sozialorganik,  ist deshalb mittels der nötigen moralischen Intuition, Phantasie und Technik  jeder Zeit und überall auf der Welt möglich, insbesondere natürlich durch die Landesgesellschaften. Die Aufgabe die Statuten zu realisieren auf dem schmalen Weg zwischen den Verführungen von Luzifer und Unterdrückungen von Ahriman  heißt somit den Menschheitsrepräsentanten im Geiste des neuen Christentums auf Erde als Leib Christi aufzurichten. [3]
           
Aber wohlgemerkt: der reale Boden dafür, von dem Rudolf Steiner sprach, ist größtenteils verlorengegangen, eingestürzt.  Denn, wie Reto Andrea Savoldelli im Kapitel „Der stufenweise Verlust sozialästhetischer Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“ des zweiten Teils  seiner im 2017 erschienenen Trilogie „Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum“[4] dargestellt hat, sind 9 von den 15 Statuten außer Kraft gestellt oder nicht realisiert worden. Dies ist der Fall bei 3 von den 4 sich nach außen wendende n Statuten (d. h. 5, 9 und 13), die im Sinne einer Gesellschaft von freien Geistern ihre Motive darstellen und zusammenhängen mit dem Geist-Erschauen. Ebenfalls ausgeschaltet oder nicht realisiert worden sind 6 von den 7 Mittebildenden Statuten   (d. h. 4,6,8,10,12 und 14), die zusammenhängen mit dem Geist-Besinnen und die Gesellschaftsorgane darstellen (wie z.B. die Jahresversammlung, wo Zentrum und Peripherie zusammenkommen sollen und das Goetheanum, als öffentliches Organ der Gesellschaft mit einer internen Beilage für Mitglieder). Unbeschädigt sind zwar die Triebfederartige Statuten (3,7,11 und 15), die als solche allemal  Menschen repräsentieren (das sind die 700 bis 800 Teilnehmer der Weihnachtstagung, Rudolf Steiner selber, die Mitglieder der Gruppen auf örtlichen oder  sachlichen Felde  und den Gründungsvorstand). Aber diese können mit den fast allen aufgehoben Motivartigen Statuten nicht vereinigt werden, weil auch fast alle Mittebildende Statuten nicht mehr funktionsfähig sind. Durch die Verlust der Mitte kann eine Gesellschaftshandlung im Sinne der „Philosophie der Freiheit“, wonach eine Handlung die Vereinigung von Triebfeder und Motiv ist, kaum mehr zustande kommen, da der reale Boden auf dem wir arbeiten sollen, eben weitgehend verschüttet ist.
            In dieser stufenweisen Verlust der Wirksamkeit der sozialorganischen Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft wurde am allerersten in den 70er Jahren das Allerwichtigste der Ich-Organen der Gesellschaft, die Mitte der Mitte, also der Paragraph 8 mit dem moralischen Schutzvermerk der Freien Hochschule im Zusammenhang mit der zogen. Bücherfrage ausgeschaltet. Dies verursachte ein Schisma zwischen Herbert Witzenmann und seinen Kollegen im Vorstand und ihre Anhängern. Was das bedeutet für den Grundimpuls der Weihnachtstagungsgesellschaft, die eine Metamorphose der Glaubensgemeinschaft in eine Erkenntnisgemeinschaft einleiten soll, dies hat Herbert Witzenmann in seiner 13-teiligen Einleitung zum Buch „Das Christentum als mystische Tatsache  und die Mysterien des Altertums“ von Rudolf Steiner (z. B. auf S. 146) dargestellt: „Deshalb kann der Logos Jesus Christus als das Buch ansprechen, weil er die Veröffentlichung der Weltvernuft zum Zwecke einer neuen Gemeinschaftsbildung ist. Das Buch ist in seinem Wesen der Logos als die veröffentlichte und individualisierte Weltvernunft, als Quell einer neuen Gemeinschaftsbildung. Nur im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsbildung hat das Buch, die Veröffentlichung überhaupt einen Sinn. Dieser Bruch in der Vereinigung des Exoterischem oder Veröffentlichung mit dem Esoterischem, oder Verinnerlichung, der die sog. Lösung der Bücherfrage in dem Gesellschaftskörper geschlagen hat, bildet den Hauptgrund gegen die sog. kritische, aber in diesem Sinne äußert naive Ausgabe des Werkes Rudolf Steiners durch den frommann-holzboog Verlag.

Nun, bezüglich der weiteren Gestaltungsfrage was Rudolf Steiner eigentlich meinte, als er an der Weihnachtstagung davon sprach, dass durch die Annahme der Statuten  „auch die Möglichkeit geschaffen ist überall auf realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum Beispiel der Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die Aufgabe sein, zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat, und dem Goetheanum-Bauverein die entsprechende Relation zu bilden“  liegen  schon richtungsweisende Forschungsresultate vor, die seit langem auf Verwirklichung harren. Denn es war wieder Herbert Witzenmann, der  nämlich entdeckt hat, was an dieser „entsprechenden Relation“ urbildlich zu Grunde liegt.
             In seiner 3. sozialästhetischen Studie, die schon 1972 als „Vergangenheitsschatten und Zukunftslicht“ und 1986 als „Gestalten oder Verwalten – Rudolf Steiners Sozialorganik – ein neues Zivilisationsprinzip“ veröffentlicht wurde, hat er ausführlich dargestellt, dass im Sinne der „Philosophie der Freiheit“  sozialkünstlerische Gestaltungsvorgänge  sich abspielen im Bereich der reinen Begriffe, während demgegenüber Verwaltungsvorgänge stattfinden im Bereich der  Vorstellungen, d.h. auf Wahrnehmungen bezogene, herabgelähmte Begriffe. Deshalb sollte, wie Rudolf Steiner forderte, der an der Weihnachtstagung neugegründeten Anthroposophischen Gesellschaft von allem „Vereinsmässigen“, d. h. strukturell gesehen von allem „Verwaltungsmässigen“  verschont bleiben, und außer ihr selbst untergebracht werden. Die „einheitliche Konstituierung“ wäre dann gewährleistet, dadurch dass der Vorstand das verbindliche Element ist. Auf diese Weise könnte  innerhalb der neugegründeten „modernsten Gesellschaft die es geben kann“ ( Rudolf Steiner) auf der Ebene der reinen Begriffe miteinander kommuniziert werden um die große, brennende  Probleme der Menschheit und der Erde geistgemäss zu durchdringen und wirkliche Lösungen anzubieten. Ohne sich zu erheben von Vorstellungen zu reinen Begriffen, bleiben Konflikte vorprogrammiert und segensreiche Hilfe der geistigen Welt ausgeschlossen.
            Stattdessen wurde von Frau Glöckner während der Michael Welt Konferenz 2016 behauptet, dass durch einen erfolgreichen Antrag von Justus Wittich[5] an die Generalversammlung 2014 von nun an die dornige Statutenfrage endlich gelöst sei, dadurch dass die an der Weihnachtstagung gebildeten Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft nun das Gründungs-Statut der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft genannt wurde, und daneben als ihre eigentliche rechtskräftige  Statuten die im Laufe der Zeit etwas veränderte Statuten des ehemaligen Goetheanum Bauvereins. Durch diese Statutenänderung wurde aber die zwei organisch zu gliedern Bereichen des Gestaltens und des Verwaltens noch weiter ineinander geschoben, der gemischte König am Goetheanum weiterhin noch kräftiger inthronisiert, statt aufgelöst.  Wie kann aber eine Gesellschaft zwei z.T. unterschiedliche, ja gegensätzliche Statuten haben?  Dies ist eine Unmöglichkeit, eine sozial-schizophrene Situation  und  deswegen gar keine Lösung für das was z.B. Mees Meeussen in seiner dokumentarischen Abhandlung „Das nicht-endende Konstitutionsproblem nennt.“
           
Nun, diese „entsprechende Relation“ könnte als das Durchschneiden eines Gordischen Knoten bewerkstelligt werden und zwar auf Grundlage der  Tatsache,  dass die Anthroposophische Gesellschaft der Weihnachtstagung, laut das Urteil des Schweizerischen Kantonsgerichts Solothurn im Jahre 2005 durch einen Prozess des sog. ‚konkludenten Verhaltens‘, eins geworden ist mit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft und dass sie als solches aufgehört hat juridisch zu bestehen. Die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft  könnte nun aber beschließen, diese unerwünschte Fusion wieder Rückgängig zu machen und die Anthroposophische Vereinigung aus sich zu gebären um diese die Möglichkeit zu geben durch die zeitgemäße Wiederherstellung und Verwirklichung der Statuten ihre eigene Existenz und ursprüngliche Identität wieder zu ergreifen. Dies ist das Ei von Columbus, losgelöst, ob man dem erwähnten Urteil nun zustimmt oder nicht. Denn durch eine derartige  organische Gliederung der zwei vermischten Bereichen wurde anderseits die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (als der 1925 umbenannte Goetheanum Bauverein) ihre ursprüngliche Aufgabe wieder erhalten das Goetheanum zu verwalten und könnte sie in einer assoziativen Verbindung mit der Administration der neugeboren Anthroposophischen Gesellschaft  und anderen organisch tätigen kommerziellen anthroposophischen Betriebe oder Vereinigungen in der Welt treten Dies ist etwas was immerhin schon in Entwicklung, bzw. gegründet  ist als die „Goetheanum World Association“, aber ohne der durch die Weihnachtstagungstatuten geschaffene reale Boden. Mit dessen organischen Wiederherstellung wäre das Goetheanum endlich von seinem gemischten König befreit, um sich als Verwaltungsorgan in Dienst der zeitgemäß reetablierten Anthroposophischen Gesellschaft als Leiblichkeit des Neuen Christentums zu stellen.

Konklusion – Die Befreiung vom gemischten König am Goetheanum und die Reetablierung der Anthroposophischen Gesellschaft

Aus den Vorangehenden dürfte hervorgehen, dass das Goetheanum, welches ursprünglich als Hochburg und Hauptsitz des Neuen esoterischen Christentums vom heiligen Grals aufgerichtet wurde, fast unbemerkt durch den Mitgliedern unter gewisse Verschleierungen von anti-Christlichen Kräften untermauert und okkupiert worden ist, und wird, von dem Rudolf Steiner erstmals bei der Grundlegung des 1. Goetheanum am 20. September 1913 eindringend gesprochen und gewarnt hat und danach ausführlich während der schon erwähnten Vorträge vom Juli 1924 in Arnheim und anderswo, nämlich von dem „neuem Arabismus“. Damit meinte er lediglich die  erstmals von den Arabern und später auch von den Europäern auf Grundlage der ausschließend  physischen Beobachtung entwickelte, materialistische Naturwissenschaft und Technik, wovon die heute überall herrschende akademische Geisteswissenschaften abgeleitet sind, und wonach propagiert wird, dass der Tod der Vater das Leben sei, der Mensch nur ein physisches Wesen, und Seele und Geist nicht real bestehende Epiphänomenen, Begleiterscheinungen.
            Diese einschleichend fortdauernde  Untermauerung  der Anthroposophie hat z. B. der Schweizerische Gralsforscher Werner Greub (1909-1997) schon Jahrzehnten vorausgesagt und zwar in seiner  Trilogie „Wolfram von Eschenbach und die Wirklichkeit des Grals“. Im 2. Teil „Vom Parzival zur Gralswissenschaft Rudolf Steiners“, dass entgegen dem Versprechen nicht vom Goetheanum sondern erst viel später von seinem Sohn Dr. Markus Greub post-mortem 2003 im Eigenverlag herausgegeben wurde, spricht er davon,  dass „die Araber wieder unter uns sind,“ und schreibt er (auf S. 387) „Am Ende des [zwanzigsten] Jahrhunderts wird es den Kampf Ahriman zur Usurpation der Anthroposophie gar nicht geben, denn bis dahin wird die Verwaltung der Geisteswissenschaft langst im Griff der ‚Neuen Gesellschaft‘ sein, die keine Ketzereien dulden wird“. Dass dies übrigens der Anthroposophischen Gesellschaft nicht etwas völlig Fremdes ist, ergibt sich aus der Aussprache von Rudolf Steiner aus dem Jahre 1923, dass „die Anthroposophische Gesellschaft ahrimanisch durchbohrt ist.“           
           
Es ist darum höchster Zeit und im Hinblick auf die Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023 ein Neuanfang zu machen um das Goetheanum von diesen ja anti-Christlichen Einflüsse zu befreien. Und da nun Ita Wegman und Elisabeth Vreede rehabilitiert sind, auch Rudolf Steiner, Herbert Witzenmann, Valentin Tomberg[6]  und Werner Greub zu rehabilitieren,  d.h. ihre wahre Größe zu erkennen und ihre Werke fortzusetzen,  sowie die Anthroposophische Gesellschaft  zu reetablieren als die gemeinsame Bewusstseinsschale für die Pflege des Neuen Christentums zur Realisierung des Reich Gottes der 10. Hierarchie von Freiheit und Liebe auf Erde.




[1] Ich verdanke diesen tiefsinnigen Betrachtungen sehr wertvolle Anregungen. Nachdem ich meine  Holländische Übersetzungen der „Anthroposophische Betrachtungen über das Alte Testament“ 2014 in der Schlosskapelle von Oud-Zuylen bei Utrecht vorgetragen habe und die „Betrachtungen über das Neue Testament  und die Apokalypse“  im Jahre 2015 in der Bibliothek des Willehalm Instituts, bin ich nun dabei die Betrachtungen über das Neue Testament vom 27. Januar bis zum 2. Juni  im Ita Wegmanhaus zu Amsterdam mit Einleitungen und Kommentar vorzutragen. Die ausführliche Ankündigungen dazu sind zu lesen auf: http://het-nieuwe-christendom.blogspot.nl ; alle ins Holländische übersetzte Betrachtungen auf http://Jezus-van-Nazareth.blogspot.nl
[2] Wenn es am Ende der Grundsteinmeditation heißt: „Dass gut werde,/ Was wir aus Herzen gründen,/ Was wir aus Häuptern,/ Zielvoll führen wollen,“ so könnte damit nur die eben neugegründete Anthroposophische Gesellschaft gemeint sein. Da die Grundsteinmeditation und das Gründungs-Statut als eine Vereinigung vom Esoterischen und Exoterischen eine Zweieinheit bilden, kann dasjenige „was wir aus Herzen gründen und aus Häuptern  zielvoll führen wollen“ nur gut werden,  wenn diese Zweieinheit intakt bleibt, das Eine ohne das Andere geht nicht.
[3] Begründete Anregungen dieser Art hat es seit einiger Jahre in der Anthroposophischen Gesellschaft in den Niederlanden schon gegeben. So wurde dort 2012 versucht das Amt des ersten Vorsitzenden zu bekleiden mittels einem „Wahlprogramm“ unter dem Titel: „De mensheidsrepresentant centraal stellen“, und, da das abgewiesen wurde, nochmals im Jahre 2014 anvisiert mit dem statutarischen Vorhaben „De Antroposofische Vereniging als lichamelijkheid van Het Nieuwe Christendom“ zu gestalten. Da auch dies nicht angenommen wurde, wurden 2015 drei Anträge  mit dem Titel: IN NAVOLGING VAN CHRISTUS- Het grondvesten van Gods Rijk op Aarde middels het realiseren van de statuten van de Antroposofische Vereniging (IN DER NACHFOLGE CHRISTI  - Die Begründung [besser gewesen wäre: die Fortsetzung] des Reich Gottes auf Erde mittels der Realisierung der Statuten der Weihnachtstagung),  dem Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft in den Niederlanden eingereicht mit der Bitte sie auf das Agenda der damaligen Generalversammlung zu setzen, etwas was ohne Angabe von Gründen nicht eingewilligt wurde. Diese Abweisung war statutarisch möglich, weil das in den Weihnachtstagungstatuten verankerte Initiativrecht der Mitgliedern in den Statuten dieser Landesgesellschaft nicht enthalten ist, der Vorstand hat hier das Alleinrecht. Damit ist ausgeschaltet, wie das auch der Fall ist in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, „das freie Spiel von Interesse [von Mitglieder] und Initiative [vom Vorstand] als Grundvorgang moderner Gesellschaft- und Gemeinschaftsbildung“, (Herbert Witzenmann im Abschnitt 7.2 auf S. 50: „Antragstellung und modernes Mysterienwesen“ des Kapitels „Öffentliches Recht und spirituelle Rechtsbildung“ aus Gestalten oder Verwalten, Dornach 1986). 
[4] Im 3. Teil „Die geistige Persönlichkeit Herbert Witzenmann –Ein Beitrag zum Verständnis der europäischen Kulturgeschichte“ dieser Trilogie  macht  der Autor eine tiefgründige Analyse des Lebens und Werkes von Alanus ab Insulis, dem großen Lehrer von Chartres aus dem 12. Jahrhundert, von dem Rudolf Steiner vorausgesagt hat, dass er wie kein anderer im Stände wäre am Ende des 20. Jahrhunderts, zusammen mit ihm, die Platonische und Aristotelische Geistesströmung zu vereinigen um dadurch die Kulmination der Anthroposophie herbeizuführen und die Welt vom Untergang der Zivilisation  zu retten, allerdings unter der Bedingung, dass die Anthroposophische Gesellschaft in der Zwischenzeit ihre Arbeit richtig tut, was eben nicht oder zumindest kaum geschehen ist.  Dabei kommt  er zum bedeutenden Ergebnis, dass eine innige, seelisch-geistige Verwandtschaft besteht zwischen dem Lebenswerk von Alanus und demjenigen von Herbert Witzenmann, und dass dieser die vorausgesagte  Vereinigung der Platonischen und Aristotelischen Geistesströmung auf jeden Fall mit seinem Lebenswerk im Wesen vollendet hat!
[5] Zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und zur Konstitutionsfrage schrieb Justus Wittich, 1998, Nbl 44, 8 [304] "Es gilt, das ins Auge zu fassen, was die Mitglieder und Verantwortungsträger zusammen tatsächlich wollen und womit sie sich identifizieren. Daraus wird sich – so die Hoffnung - ohne weiteres auch die richtige Form ergeben". Ob er jetzt als Vorstandsmitglied in Dornach noch immer die Hoffnung hegt auf diese Weise die richtige Form zu finden, obwohl Rudolf Steiner diese  schon durch die Weihnachtstagung gegeben hat und von uns erwartet, dass wir sie realisieren?
[6] Nach dem 2. Teil “Das Geschehen am Tage vor der Weihnachtstagung am 23. Dezember 1923“ von dem Herausgeber Willy Seiss des Buches „Der Verlust der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ wollte Rudolf Steiner sogar Valentin Tomberg zum Vorstandsmitglied berufen. „Die vierte Persönlichkeit [aus dem zweiten Dreierkreis von Herr Steffen, Fräulein Dr. Vreede und Dr. Wachsmuth herum den ersten Dreierkreis von Dr. Rudolf Steiner, Frau Dr. Steiner und Frau Dr. Ita Wegman] kann ich Ihnen noch nicht nennen, so dass wir vorerst sechs Vorstandsmitglieder haben werden“ soll Rudolf Steiner, nach Notizen von Albert Steffen, während dieser Esoterischen Stunde am Vorabend der Weihnachtstagung den fünf anwesende zukünftige Vorstandsmitglieder gesagt haben. Dass diese vierte Persönlichkeit Valentin Tomberg war, steht nicht im Text, wurde mir aber von Willy Seiss persönlich mitgeteilt, der die Ansicht dokumentarisch und aus eigene geistige Forschung bestreitet, dass diese  Esoterische Stunde nie stattgefunden hat.


* * *  


Beilage I 

Mein Anliegen an die Generalversammlung 2019 im Goetheanum bestehend aus 4 Fragen: 


„1. Kann Herr Wittich, bitte, Rechenschaft darüber geben, warum er einerseits als Vorstandsmitglied mit seinen Kollegen im Vorstand meinen  rechtzeitig angereichten Antrag unter dem Titel ÜBER TRÜMMERN VERTRAUEN – Zum Wiedergewinn des realen Bodens worauf wir bauen können an die letztjährige  Generalversammlung am Goetheanum zum Traktandenpunkt 6: ‚Bestätigung der weiteren Amtszeit der Vorstandsmitgliedern Paul Mackay und Bodo von Plato‘  abgewiesen und zu einer ‚Stimmemphfehlung‘ abgestuft hat, während er anderseits mit seinen Vorstandskollegen selber eine Stimmemphfehlung in der Form eines sogenannten ‚Unterstützungsantrags‘  gestellt hat in Bezug auf den Antrag zum Traktandenpunkt ‚Rehabilitierung von Ita Wegman und Elisabeth Vreede?‘ Ist dies nicht eine Form der doppelten Moral?“
2. Warum hat Herr Wittich nicht dafür gesorgt, dass, als die Diskussion über den Traktandenpunt ‚Verlängerung der Amtszeit von Paul Mackay und Bodo von Plato‘ begann, ich vom Versammlungsleiter Florian Oswald aufgerufen wurde um eben meine angemeldete Stimmemphfehlung zum Ausdruck vor der Generalversammlung zu bringen?
 3. Warum hat Herr Wittich nicht eingegriffen als, nachdem ich glücklicherweise durch Handhebung per Zufall vom Versammlungsleiter zum Sprechen eingeladen wurde, ich nach nur einige Sätze am Rednerpult durch den Tumult im Großen Saal verhindert wurde mein Votum abzugeben, um eben die Generalversammlung  und ihre Leiter daran zu erinnern, dass nach den Usancen des Schweizerischen Vereinsrecht es gar nicht statthaft ist die Redefreiheit auf diese Art und Weise zu unterbinden?
 4. Mehr im Allgemeinen: Warum wurde im Bericht über diese Generalversammlung nichts über diese Verhinderung der Redefreiheit geschrieben, und kann dies, bitte,  im Rechenschaftsbericht des Vorstandes oder sonst wo noch korrigiert worden?" 


Beilage II

 Meine Antworten (kursiv gedruckt) auf den Antrag von Mees Meeussen auf Umänderung des Antrags von Robert Jan Kelder in einem Anliegen.

Antrag: 

Die Generalversammlung möge beschließen, den Antrag von Robert Jan Kelder nur als Anliegen ohne Abstimmung, aber mit einer Diskussion  durchzuführen.

Begründung:

Obzwar der Antragsteller selber sagt, er wisse nicht, ob sein eingereichtes Schreiben als Antrag oder als Anliegen zu verstehen sei, ist dieses als Antrag sowieso nicht abstimmungsfähig, weil es sich basiert auf rechtlich unrichtigen Tatsachen.

Im  Antrag heißt es, wenn Uneinigkeit besteht,  dies ein Antrag oder Anliegen ist, soll die Generalversammlung als höchstes Organ darüber entscheiden.

Auch ist nicht deutlich was sich der Antragsteller nun eigentlich vor Augen steht. Einmal will er eine Auswechslung von Statuten, so wie man schließen muss, wobei die obsoleten Statuten der AG die heutigen Statuten in der AAG ersetzten sollen, was  eine  rechtliche Unmöglichkeit darstellt.

Dies gibt nicht das Anliegen des Antrag wieder. Von einer blossen Auswechslung der Statuten, wovon 9 nicht mehr funktionsfähig sind, ist keine Rede, sondern von einer zeitgemäßen Wiederherstellung und dann Verwirklichung derselben, nachdem es eine organische Gliederung auf Vorstandsebene zwischen Gestaltung und Verwaltung gibt. Diese Kritik übersieht, dass mein Hauptanliegen ist, dass das mittels der Weihnachtstagung gegründetes neue Zivilisationsprinzip, wie dies  von Herbert Witzenmann entdeckt wurde, erstmal begriffen und ergriffen werde, bevor zur konkrete Maßnahmen übergegangen wird.

Das andere Mal  denkt er ein „Ei von Kolumbus“ zu besitzen. Dabei meint er fälschlich, die beiden Gerichte hätten in 2004 und 2005 in ihren Urteilen eine konkludente Fusion laut Riemer-Gutachten festgestellt. Dies ist aber zurückzuführen auf die rechtlich falschen Aussagen von Paul Mackay, in seinen Erklärungen über die Gerichtsprozesse. Nur Urteile werden rechtskräftig, nicht die Urteilsbegründung. Das Urteil der Gerichte war, dass der Verein „Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (Weihnachtstagung)“ von 2002 kein Verein i. S. des Schweizerischen Zivilgesetzbuch darstellt. Und das war alles!

Im Antrag heißt es, ob man nun mit diesem Urteil einverstanden ist oder nicht, Tatsache ist, wie ich z.T. selber während meines 13-jähriges Aufenthalts in Dornach erlebt habe, dass mindestens bis zur Zeit etwa, dass Herbert Witzenmann leider von seiner Funktion als Vorstandsmitglied unrechtmäßig enthoben wurde, innerhalb der Gesellschaft, wie das auch Prof. Riemer gesagt hat, immer die Kultur der Weihnachtstagung gepflegt hat, und diese Gewohnheit ist rechtbildend. Dies darf man auch nicht verneinen. Das „Ei“ von Kolumbus war lediglich ein Vorschlag, wie die Anthroposophische Gesellschaft wieder ins Lebe gerufen werden könnte.

Thomas Heck hat klargestellt, dass konkludente Fusionen eine Mythe darstellen. Dabei muss man wissen, dass das Riemer-Gutachten  am Telefon zu Stande gekommen ist. An der Anhörung in 1999 wurde Paul Mackay nämlich gefragt ob es Dokumente zu diesem Gutachten existierten, was Paul Mackay verneinen musste. Wir wissen also nicht was er zu Riemer in diesem Telefongespräch gesagt hat. Konkludente Fusionen sind somit indirekt eine Erfindung von Paul Mackay.

Ich selber habe dargetan, sowie das auch andere taten, dass die Gesellschaft  von 1923 nicht durch etwaige Fusionen in eine andere Gesellschaft aufgegangen ist, aber durch unsaubere Rechtshandlungen an der 1. Generalversammlung der AAG am 29. Dezember 1925 für immer rechtlich verschwand. Demnach sind auch seine Statuten vollkommen gegenstandslos geworden.

Dies ist nur so vom juridischen Gesichtspunkt, wiederum wird der geistiger Gesichtspunkt völlig außer Acht gelassen. Genauso wie die Ebene, worauf Thoma Heck hauptsächlich argumentiert. Dies Fakten sind nicht falsch, sondern tun das Thema kein Recht. Das Primat liegt beim Geistigen, eben nicht beim Juridischen.  

Das wollen jedoch Anhänger von Herbert Witzenmann  - aber  auch andere -  nicht  wahr haben. Für ihnen sind und bleiben seine Schriften über die Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft ein fundamentaler Leitsatz, wobei sie nicht sehen wollen, dass diese völlig neben der Realität stehenDass diese Statuten  heute überhaupt noch kursieren und seit 2015 selbst fälschlich als „Gründungs-Statut“  aufgestuft wurden, ist Folge der ziemlich merkwürdigen Rechtsgeschichte der AG/AAG.  

Rudolf Steiner hat die Anthroposophische Gesellschaft nicht auf Grund seiner Person gestellt, sondern auf die allumfassenden Freiheitsstatuten, woraus „ein vollständiges Bild zu schaffen wäre was der Vorstand je tun würde“. Dies und mehr steht alles im Antrag, aber in der ganzen Konstitutionsgeschichte wurde  bis jetzt nie darauf hingewiesen, dass Herbert Witzenmann  dieses vollständiges Bild erschlossen hat, und dass dies „der Boden ist, worauf wir stehen.“ Meine Versuche darauf Aufmerksam zu machen wurde abgewiesen oder unbeachtet, nur einmal ist das fast gelungen bei einer Tagung in Achberg mit Wilfried Heidt. Natürlich hat Rudolf Steiner auch gesagt, das die Anthroposophische Gesellschaft eine andere Gesellschaft wäre ohne seine Leitung, denn es handelt sich um die Verwirklichung der Statuten, wozu moralische Technik vonnöten ist.

Eine Diskussion über  diesen beiden - zwar falschen - Ansichten des Antragstellers ( Die  obsoleten Statuten der AG mit jenen der AAG auszuwechseln und die angebliche Fusion  der AG mit der AAG  wieder rückgängig  zu machen), könnte jedoch interessante Gesichtspunkte liefern.

Es ist deutlich, dass dies keine wirklich keine immanente Kritik ist, es wird überhaupt nicht eingegangen auf die geistige Ebene des Antrags, der Kritiker bleibt im blossen Juridischen stecken. In der Sozialwissenschaft, soll man aber, nach Rudolf Steiner, nicht von der realen Wirklichkeit ausgehen, sondern vom gesunden Idealen und von dort aus das Wesentlich zur Erscheinung versuchen zu bringen. Meine Forschung hat ergeben, und das steht auch im Antrag, dass die Weihnachtstagung ein Versuch von Rudolf Steiner und die Seinen war, das Reich Gottes auf Erde weiterzuführen, dass die Grundsteinmeditation die erneute Verkündigung dieses Reiches der Freiheit und Liebe der 4. Hierarchie ist, und die ursprüngliche Statuten die Grundlinien zur Verwirklichung dieses Reiches sind. Wenn man sagt, die Weihnachtstagung sei misslungen, könnte man genauso gut sagen, dass dieses von Christus Jesus gestiftet Reich Gottes auch misslungen sei …Wo führt das uns hin?!   

Mees Meeussen, den xxxxx, Den Haag Holland.